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Soziale Sicherung im Überblick

Das deutsche Sozialversicherungssystem bietet verschiedene Leistungen, die für Menschen mit ME/CFS von Bedeutung sein können. Dazu gehören die finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Leistungen mit Fokus auf ME/CFS-Betroffene:

Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Arbeitnehmer haben bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Während dieser Zeit wird der Lohn weitergezahlt.

Voraussetzungen: Ein seit mindestens vier Wochen bestehendes Arbeitsverhältnis

Krankengeld

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit in der Regel Krankengeld. Der Anspruch ist wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren auf insgesamt 78 Wochen einschließlich der Entgeltfortzahlung begrenzt. Also 6 Wochen durch den Arbeitgeber und 72 Wochen durch die Krankenkasse.

Voraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch und ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit muss grundsätzlich lückenlos nachgewiesen werden.

Weitere Informationen: Aussteuerung

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und zahlt nach dem Ende des Krankengeldes gegebenenfalls im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Sie greift, wenn Krankengeld endet, die Erwerbsfähigkeit aber noch nicht abschließend geklärt ist und wird auch bezahlt, wenn noch ein Arbeitsverhältnis existiert. Während dieser Zeit wird der Betroffene aufgefordert, einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen (Reha oder Erwerbsminderungsrente) zu stellen.

Voraussetzungen: Grundsätzlich mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate. Bei der Nahtlosigkeitsregelung kann die übliche Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt entfallen, wenn das Leistungsvermögen voraussichtlich länger als sechs Monate auf unter 15 Wochenstunden reduziert ist und eine verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht verbindlich festgestellt wurde.

Weitere Informationen: Aussteuerung und Nahtlosigkeitsregelung

Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder für längere Zeit nur noch eingeschränkt arbeiten können. Entscheidend sind das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Voraussetzungen: Ein gesundheitlich bedingtes Leistungsvermögen von unter sechs Stunden täglich für eine teilweise beziehungsweise unter drei Stunden für eine volle Erwerbsminderung. Zusätzlich sind grundsätzlich fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich, wobei Ausnahmen bestehen.

Weitere Informationen: Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann während bestimmter medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt werden. Es dient als Ersatz für ausfallendes Erwerbseinkommen und wird von den Rententrägern auf Antrag gezahlt.

Voraussetzungen: Teilnahme an einer entsprechenden bewilligten Rehabilitations- oder Teilhabemaßnahme sowie Erfüllung der jeweiligen versicherungsrechtlichen und einkommensbezogenen Voraussetzungen.

Weitere Informationen: Reha bei ME/CFS

Sicherung des Lebensunterhalts

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende sichert den Lebensunterhalt hilfebedürftiger Personen, die im Sinne des SGB II erwerbsfähig sind, sowie gegebenenfalls ihrer Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft. Sie kann auch ergänzend zu einem geringen Einkommen oder anderen Sozialleistungen gezahlt werden und wird beim Jobcenter beantragt.

Voraussetzungen: Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, grundsätzlich ein Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze sowie Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Für bestimmte Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft gelten Sonderregelungen.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) unterstützt volljährige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie umfasst insbesondere den Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und kann auch eine niedrige Erwerbsminderungsrente ergänzen.

Voraussetzungen: Volljährigkeit, dauerhafte volle Erwerbsminderung und Bedürftigkeit aufgrund nicht ausreichenden Einkommens und verwertbaren Vermögens. Eine Erwerbsminderungsrente muss dafür nicht zwingend bezogen werden.

Weitere Informationen: Erwerbsminderungsrente aufstocken

Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten hilfebedürftige Menschen (SGB XII), die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und weder Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende noch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Sie kann insbesondere bei einer befristeten vollen Erwerbsminderung relevant sein.

Voraussetzungen: Unzureichendes Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie fehlender Anspruch auf vorrangige existenzsichernde Leistungen. Typischer Anwendungsfall ist eine vorübergehende volle Erwerbsminderung ohne Zuordnung zum SGB II.

Weitere Informationen: Erwerbsminderungsrente aufstocken

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es kann beispielsweise für Menschen mit niedriger Erwerbsminderungsrente infrage kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Wohnkosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen berücksichtigt werden.

Voraussetzungen: Eigenständig getragene Wohnkosten und ein Haushaltseinkommen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Wer bereits Sozialleistungen erhält, bei denen die Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen.

Pflege und Unterstützung im Alltag

Pflegegrad und Pflegeleistungen

Menschen mit ME/CFS können bei Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten einen Pflegegrad beantragen. Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen: Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, sowie die Feststellung eines Pflegegrades durch eine Begutachtung. Für Leistungen der Pflegeversicherung müssen zusätzlich die Vorversicherungszeiten erfüllt sein.

Weitere Informationen: Pflegegrad bei ME/CFS

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII kann Pflegekosten übernehmen, die nicht durch die Pflegeversicherung oder eigene finanzielle Mittel gedeckt werden. Sie kommt insbesondere bei finanzieller Bedürftigkeit und entsprechendem Pflegebedarf infrage.

Voraussetzungen: Pflegebedürftigkeit und ein Bedarf, der nicht durch eigene Mittel, die Pflegeversicherung oder andere vorrangige Leistungen gedeckt werden kann.

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld kann berufstätigen Angehörigen gewährt werden, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen. Die Leistung ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des entfallenden Arbeitsentgelts.

Voraussetzungen: Akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen, notwendige kurzzeitige Arbeitsverhinderung und fehlender Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum. Die pflegebedürftige Person muss die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllen, ein bereits festgestellter Pflegegrad ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe

Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche

Menschen mit ME/CFS können einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen, der die Auswirkungen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe berücksichtigt. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, mit der unter bestimmten Voraussetzungen Nachteilsausgleiche wie steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub oder besonderer Kündigungsschutz verbunden sind.

Voraussetzungen: Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen, und ein entsprechend festgestellter GdB. Einzelne Nachteilsausgleiche setzen zusätzlich bestimmte Merkzeichen oder weitere persönliche Voraussetzungen voraus.

Weitere Informationen: Schwerbehinderung und GdB Leistungen und Nachteilsausgleiche

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hierzu gehören beispielsweise Assistenzleistungen, Unterstützung bei der sozialen Teilhabe und Hilfen für Bildung oder Beschäftigung.

Persönliche Assistenz bedeutet Unterstützung im Alltag durch eine oder mehrere Assistenzpersonen. Sie kann zum Beispiel bei Haushaltsführung, Organisation oder außerhäuslichen Terminen helfen. Ziel ist es, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Finanzierung kann über verschiedene Sozialleistungsträger erfolgen.

Voraussetzungen: Eine wesentliche Behinderung oder drohende wesentliche Behinderung im Sinne des SGB IX und ein individueller Teilhabebedarf. Je nach Leistungsart können Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen: Persönliche Assistenz

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Diese Leistungen sollen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei unterstützen, eine Beschäftigung aufzunehmen, fortzusetzen oder wiederaufzunehmen. Möglich sind beispielsweise Arbeitsplatzanpassungen, technische Arbeitshilfen oder berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, soweit sie mit den individuellen gesundheitlichen Belastungsgrenzen vereinbar sind.

Voraussetzungen: Eine gesundheitsbedingte erhebliche Gefährdung oder Einschränkung der beruflichen Teilhabe und die Eignung sowie Notwendigkeit der beantragten Maßnahme. Je nach Leistungsträger gelten zusätzliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Medizinische Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen gesundheitliche Einschränkungen mindern und die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit erhalten beziehungsweise wiederherstellen. Bei ME/CFS ist Reha ein umstrittenes Thema, da ungeeignete Maßnahmen zu einer Verschlechterung führen können. Eine Reha sollte nur erfolgen, wenn sie individuell angepasst ist und die Besonderheiten der Erkrankung berücksichtigt.

Voraussetzungen: Medizinische Notwendigkeit, Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose sowie die Voraussetzungen des zuständigen Leistungsträgers. Bei ME/CFS ist insbesondere zu prüfen, ob eine geeignete Maßnahme ohne gesundheitliche Verschlechterung durchführbar ist.

Weitere Informationen: Reha bei ME/CFS und Reha-Aufforderung

Medizinische Versorgung und Hilfsmittel

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimittel und weitere Gesundheitsleistungen. Dazu können auch ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel gehören.

Voraussetzungen: Bestehender Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistung im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs.

Weitere Informationen: Gesetzliche Krankenkasse

Hilfsmittel

Die gesetzliche Krankenversicherung kann medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder andere unterstützende Geräte finanzieren, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen: Medizinische Notwendigkeit zur Sicherung des Behandlungserfolgs, Vorbeugung einer Behinderung oder zum Behinderungsausgleich. In der Regel sind eine ärztliche Verordnung und gegebenenfalls eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Weitere Informationen: Hilfsmittel

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege kann bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Sie umfasst je nach Voraussetzungen beispielsweise Behandlungspflege und in bestimmten Fällen Unterstützung bei der Grundpflege oder Haushaltsführung.

Voraussetzungen: Ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die erforderliche Versorgung darf grundsätzlich nicht durch eine im Haushalt lebende Person im notwendigen Umfang gewährleistet werden können.

Weitere finanzielle Hilfen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine monatliche Rente zahlen, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im vertraglich festgelegten Umfang ausüben kann. Voraussetzung ist ein entsprechender Versicherungsvertrag und die Erfüllung der vereinbarten Leistungsbedingungen.

Voraussetzungen: Bestehender Versicherungsvertrag und Nachweis der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit, häufig von mindestens 50 Prozent für voraussichtlich mindestens sechs Monate. Maßgeblich sind die individuellen Versicherungsbedingungen.

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf der Familie ausreicht. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld und Wohngeld bezogen werden.

Voraussetzungen: Kindergeldanspruch für ein im Haushalt lebendes unverheiratetes Kind unter 25 Jahren, Erreichen der Mindesteinkommensgrenze und Erfüllung der weiteren Einkommens- und Bedarfsgrenzen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn eine Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anerkannt wird, können Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung infrage kommen. Dazu gehören beispielsweise medizinische Versorgung, Verletztengeld und unter bestimmten Voraussetzungen eine Verletztenrente.

Voraussetzungen: Anerkannter Versicherungsfall mit einem rechtlich ausreichenden Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Erkrankung beziehungsweise dem Unfall. Für einzelne Leistungen gelten weitere Voraussetzungen, etwa eine bestimmte Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Verletztenrente.

Leistungen & Nachteilsausgleiche

Dieses Tool zeigt euch eine Liste der Leistungen und Nachteilsausgleiche an, die in Verbindung mit dem GdB und Pflegegrad stehen.