Schwerst ME/CFS-Betroffene benötigen häufige ärztliche Hilfe in Form von Hausbesuchen.
Ein Anspruch besteht, wenn:
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind:
Das bedeutet: Wenn eine Patientin oder ein Patient so krank ist, dass der Weg in die Praxis unzumutbar ist, muss der Arzt oder die Ärztin grundsätzlich einen Hausbesuch durchführen oder veranlassen.
Hausbesuche zählen vor allem bei Hausärztinnen und Hausärzten zu den allgemeinen Aufgaben.
Ein Hausbesuch kann auch durch qualifiziertes Praxispersonal erfolgen – zum Beispiel durch eine VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) oder eine NäPa (nichtärztliche Praxisassistentin bzw. nichtärztlicher Praxisassistent). Diese Mitarbeitenden dürfen bestimmte Kontroll- oder Unterstützungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld übernehmen.
Aber auch Fachärztinnen und Fachärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn Patientinnen oder Patienten ihre Praxis aufgrund von Bettlägerigkeit oder anderer schwerer Einschränkungen nicht erreichen können.
Trotz der klaren rechtlichen Lage kommt es in der Praxis häufig zu Problemen. Manche Ärztinnen oder Ärzte lehnen Hausbesuche mit dem Hinweis auf Arbeitsbelastung, Zeitmangel oder fehlende Wirtschaftlichkeit ab.
Mögliche Schritte für Patient:innen:
Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind, zeigt die Erfahrung vieler Betroffener, dass die Patienten in der Praxis am kürzeren Hebel sitzen.
Ärzte können Hausbesuche faktisch verzögern oder ablehnen, ohne dass kurzfristig eine andere Versorgung gewährleistet ist.
Zudem ist zu bedenken:
Sobald eine Beschwerde bei der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht wird, ist das Arzt-Patient-Verhältnis oft dauerhaft belastet oder zerstört. Für schwerst ME/CFS-Betroffene, die ohnehin kaum Auswahlmöglichkeiten haben, stellt das ein erhebliches Risiko dar.
Daher ist es ratsam, möglichst früh das Gespräch zu suchen, um die Situation nachvollziehbar zu erklären.