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Parkausweise

Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten. Diese werden in Form unterschiedlicher Parkausweise gewährt, die sich hinsichtlich Voraussetzungen, Gültigkeit und Umfang der Parkerleichterungen deutlich unterscheiden. Gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Schwerste Mobilitätseinschränkungen
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Erweiterter Personenkreis mit Gehstreckenbegrenzung von unter 100 Meter Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist der einzige EU-weit anerkannte Behindertenparkausweis.

Der blaue Parkausweis wird in der Regel ausgestellt bei:

Ein Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen ist erforderlich.

Parkerleichterungen:

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig, berechtigt jedoch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Typische Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis ist eine landesspezifische Sonderregelung im Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis umfasst einen größeren Personenkreis, ist jedoch ausschließlich in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.

Voraussetzungen:

oder

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich.

Parkerleichterungen: