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Die Aussteuerung bedeutet, dass man bei einer gesetzlichen Krankenkasse kein Krankengeld mehr bekommt. Das passiert, wenn jemand wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen in 3 Jahren krank ist. Dieser Zeitpunkt heißt „Aussteuerung“.
Wenn jemand krank wird, gibt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) aus. Der Arbeitgeber zahlt die ersten sechs Wochen das normale Gehalt weiter. Wenn die Krankheit länger dauert, übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld wird höchstens 72 Wochen gezahlt.
Nach insgesamt 78 Wochen (6 + 72) endet der Anspruch auf Krankengeld. Das gilt, egal ob man wieder gesund ist oder nicht.
Die Krankenkasse informiert die betroffene Person ein paar Wochen vorher schriftlich über die Aussteuerung. Sobald man die schriftliche Mitteilung bekommt, muss man je nach zuständiger Stelle (siehe unten) die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kontaktieren.
Man muss sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, auch wenn der Arbeitsvertrag noch läuft.
Nach der Aussteuerung gibt es verschiedene Wege, abhängig von der persönlichen Situation:
Wenn die Person weiterhin krank ist, aber normalerweise arbeiten könnte, kann sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Auch wenn der Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt wurde.
Sie erhält Arbeitslosengeld I, auch wenn sie nicht arbeiten kann.\\ Das Arbeitslosengeld I wird gezahlt, bis eine andere Leistung wie die Erwerbsminderungsrente beginnt.\\ Diese Regelung hilft, bis man eine Rente oder Genesung hat.
Wenn man kein Arbeitslosengeld I bekommt, zum Beispiel wegen unzureichender Versicherungszeiten, kann man beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.
Dieses Geld sichert den Lebensunterhalt.
Wenn jemand dauerhaft nicht arbeiten kann und keinen Anspruch auf Bürgergeld oder andere Leistungen hat, kann das Sozialamt Sozialhilfe oder Grundsicherung anbieten.
Wenn klar ist, dass jemand dauerhaft nur eingeschränkt oder nicht mehr arbeiten kann, kann man eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wenn man noch im Arbeitsverhältnis ist, kann man das Arbeitslosengeld nicht online beantragen. Im Online-Formular muss der Kündigungszeitpunkt angegeben werden.
Meine Empfehlung:
Weitere Informationen von der Agentur für Arbeit Verhalten bei Aussteuerung