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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung. Sie hilft, wenn eine Person wegen Krankheit ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Die Bedingungen können unterschiedlich sein. Eine Berufsunfähigkeit kann aus zwei Gründen vorliegen: einem quantitativen oder einem qualitativen Grund.

Quantitativer Grund (50%-Bedingung)

Ein quantitativer Grund liegt vor, wenn die Person ihren Beruf nicht mehr ausreichend ausüben kann. Üblich ist eine Grenze von mindestens 50 Prozent.

Beispiel: Eine Person hat früher acht Stunden am Tag gearbeitet. Wenn sie nur noch weniger als vier Stunden arbeiten kann, kann Berufsunfähigkeit vorliegen.

Qualitativer Grund (Prägende Tätigkeit)

Ein qualitativer Grund liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine wichtige Tätigkeit aus seinem Beruf nicht mehr machen kann. Diese Tätigkeit kann manchmal wenig Zeit in Anspruch nehmen, ist aber wichtig für den Beruf.

Ein Beispiel ist ein Chirurg mit zittrigen Händen. Wenn er keine Operationen mehr machen kann, ist das eine prägende Tätigkeit, auch wenn er weniger als 50 % der Zeit operiert.
Ein anderes Beispiel ist ein Gutachter für Dachdeckerarbeiten. Wenn er das Dach aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreten kann, kann er seine wichtige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist anders als die Erwerbsminderungsrente.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Leistung. Sie wird gezahlt, wenn jemand aus Gesundheit nicht mehr mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung. Sie bezieht sich nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Entscheidend ist, ob dieser Beruf noch zu 50 % ausgeübt werden kann oder ob wichtige Tätigkeiten nicht mehr möglich sind.
Die Hürden sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung niedriger als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Abzüge & Versteuerung

Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Ob auf die Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt davon ab, ob man eine Erwerbsminderungsrente bekommt und ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

Szenario Beschreibung Abzüge
Private Krankenversicherung keine Änderung, da Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen 0%
Gesetzliche Krankenversicherung
Private BU-Rente
Erwerbsminderungsrente
pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
Höhe der Beiträge orientieren sich i. d. R. nur an der EMR, nicht an der BU-Rente
0%
Gesetzliche Krankenversicherung
Private BU-Rente
keine Erwerbsminderungsrente
freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
Voller Krankenkassenbeitrag + Pflegeversicherung auf die BU-Rente
min. 18,2%
Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersversorgung
Bei Auszahlung wird der volle Krankenkassenbeitrag + Pflegeversicherung abgezogen. min. 18,2%

Versteuerung

Eine private Berufsunfähigkeitsrente ist nach § 22 EStG Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) bb) steuerpflichtig, aber nicht in voller Höhe. Besteuert wird meist nur der Ertragsanteil. Der hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersversorgung muss nach § 5 EStG vollständig versteuert werden.

Die konkrete Steuer kann sehr unterschiedlich sein und hängt unter anderem von Pauschbeträgen ab.

Sonderfall: Versorgungswerke

Für Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit anders zu prüfen. Viele Versorgungswerke zahlen erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit und erfordern, dass die berufliche Tätigkeit dauerhaft aufgegeben wird. Das kann bedeuten, dass Ärztinnen, Ärzte oder Apotheker ihre Lizenz zurückgeben müssen.

Weitere Information

[2025] VG Düsseldorf, 20 K 5030/25

Be- bzw. Entfristung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungsamtes für Steuerberater

OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2023 - 20 U 371/22

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass eine Versicherungsnehmerin, die am Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) leidet, Anspruch auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung hat.

Es kommt nicht nur darauf an, ob eine Erkrankung durch medizinische Messwerte nachgewiesen werden kann. Vielmehr ist es wichtig, die Beschwerden, medizinischen Befunde, Krankheitsgeschichte und beruflichen Anforderungen zu betrachten.

Eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit ist möglich, auch ohne lückenlose objektive Untersuchungsergebnisse.