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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) informiert kostenlos Menschen mit Behinderungen, Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, und deren Angehörige. Die Beratung hilft bei Themen wie Rehabilitation und gesellschaftlicher Teilhabe. Sie ist unabhängig und kann vor einem Antrag genutzt werden. Für Menschen mit ME/CFS kann die EUTB helfen, Unterstützungsleistungen zu überblicken, Zuständigkeiten zu klären und Schritte vorzubereiten. Die Beratung ersetzt jedoch keine medizinische oder rechtliche Beratung.

Was ist die EUTB?

Die EUTB ist ein Beratungsangebot in Deutschland. Sie basiert auf § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Ziel ist, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Personen zu stärken. Auch Angehörige können sich beraten lassen.

„Ergänzend“ bedeutet, dass die EUTB zusätzlich zu den gesetzlichen Beratungen besteht. Die einzelnen Stellen wie Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Träger der Eingliederungshilfe bleiben für ihre Leistungen verantwortlich.

„Unabhängig“ bedeutet, dass die Beratung nicht für einen Leistungsträger oder einen Leistungserbringer erfolgt. Im Mittelpunkt stehen die Wünsche der ratsuchenden Person.

Wer kann sich beraten lassen?

Das Angebot richtet sich an:

Für die erste Beratung braucht man keinen Schwerbehindertenausweis oder einen bestimmten Grad der Behinderung. Die Beratung ist nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt. Ein EUTB-Angebot kann unabhängig vom Wohnort gewählt werden; in manchen Bundesländern kann eine Stelle vor Ort hilfreich sein.

Wozu berät die EUTB?

Die EUTB informiert und berät zu Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe. Dazu können gehören:

Die Beratenden können Anliegen ordnen, verschiedene Möglichkeiten erklären und bei weiteren Schritten helfen. Welche Leistung man beanspruchen kann, entscheidet die zuständige Stelle.

Peer Counseling: Beratung durch Betroffene

Ein wichtiger Teil der EUTB ist das Peer Counseling. Hier beraten Menschen mit Behinderung oder Angehörige andere Betroffene. Diese Sichtweise fördert die Beratung auf Augenhöhe.

Nicht jedes EUTB-Angebot hat Erfahrung mit ME/CFS. Vor einem Termin kann man fragen, ob Kenntnisse darüber vorhanden sind. Die EUTB folgt dem Grundsatz „Eine für alle“: Jede Beratungsstelle nimmt das Anliegen auf, auch ohne spezielle Ausbildung.

Einen energieschonenden Termin vorbereiten

Ratsuchende können bei der Kontaktaufnahme sagen, welche Anpassungen sie brauchen. Manchmal gibt es Beratung vor Ort, per Telefon oder Video. Mögliche Absprachen sind:

Ob eine Anpassung angeboten werden kann, sollte direkt mit der Beratungsstelle besprochen werden. Niemand sollte seine Belastungsgrenze bei einem Termin überschreiten. Eine Begleitperson kann helfen; Ratsuchende dürfen sich bei der Beratung begleiten lassen.

Hilfreich ist eine Liste mit wichtigen Anliegen, Anträgen oder Fristen. Unterlagen sollten nur zusammengestellt werden, wenn nötig. Bei geringer Belastbarkeit kann die wichtigste Frage zuerst besprochen werden.

Grenzen der Beratung

EUTB-Angebote prüfen keine rechtlichen Einzelfälle und begleiten nicht in Widerspruchs- oder Klageverfahren. Sie entscheiden nicht über Anträge und erstellen keine medizinischen Diagnosen. Für rechtliche Vertretung können Rechtsanwälte, Sozialverbände oder andere Beratungsstellen helfen.

Bei Bescheiden und laufenden Verfahren sind Fristen zu beachten, unabhängig von einem EUTB-Termin. Bei Unsicherheiten sollte man sich frühzeitig an eine passende Beratungsstelle wenden.

So findet man ein EUTB-Angebot

Der offizielle Beratungsatlas der EUTB listet die Angebote auf. Man kann nach Ort, Bundesland oder Kommunikationsform suchen. Alternativ kann man die App „Teilhabeberatung“ nutzen.

Vor dem ersten Gespräch sind diese Fragen sinnvoll:

Quellen

Häufige Fragen

Ist die EUTB kostenlos?

Ja. Die Beratung in den geförderten EUTB-Angeboten ist kostenlos.

Brauche ich für die EUTB einen Schwerbehindertenausweis?

Nein. Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Ein Schwerbehindertenausweis ist für die erste Kontaktaufnahme nicht nötig.

Berät die EUTB auch Menschen mit ME/CFS?

Ja. Es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Diagnosen. Fragen Sie vorab, ob die Beratungsstelle Erfahrung mit ME/CFS hat.

Kann die EUTB beim Ausfüllen eines Antrags helfen?

Die EUTB kann über mögliche Leistungen und Antragswege informieren und helfen, die nächsten Schritte zu planen. Wie weit die Unterstützung beim Ausfüllen reicht, muss bei der jeweiligen Stelle geklärt werden. Der Antrag wird vom zuständigen Leistungsträger entschieden.

Vertritt die EUTB mich im Widerspruchsverfahren?

Nein. EUTB-Angebote prüfen keine Einzelfälle rechtlich und begleiten nicht in Widerspruchs- oder Klageverfahren. Sie geben jedoch Orientierung, welche Stelle helfen kann.

Darf eine Begleitperson zum Beratungsgespräch mitkommen?

Ja. Ratsuchende dürfen sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen. Es ist sinnvoll, dies bei der Terminvereinbarung zu sagen.

Kann ich eine EUTB außerhalb meines Wohnorts nutzen?

Ja. Die Wahl ist nicht örtlich beschränkt. Eine Beratungsstelle im eigenen Bundesland kann jedoch praktische Vorteile haben, da Regeln unterschiedlich sein können.