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Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hilft Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Bei Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ist nicht nur die Diagnose wichtig. Es zählt auch, wie viel du auf dem Arbeitsmarkt leisten kannst. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft auch, ob du die nötigen Voraussetzungen erfüllst. Dieser Artikel erklärt die Grundregeln in Deutschland und ersetzt keine persönliche Rechts- oder Sozialberatung.
Wenn du die Erwerbsminderungsrente in Betracht ziehst, lass deine Versicherungszeiten und mögliche Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) prüfen. Medizinische Unterlagen sollten genau beschreiben, was du leisten kannst und welche Folgen Belastung hat. Die DRV prüft medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen separat.
Nach § 43 SGB VI wird beurteilt, wie viele Stunden du unter normalen Arbeitsbedingungen täglich arbeiten kannst:
Diese Stundengrenzen entscheiden nicht automatisch jeden Fall. Auch die Bedingungen, unter denen du arbeiten kannst, sind wichtig. In bestimmten Fällen kann eine volle Rente wegen der Arbeitsmarktlage bei teilweiser Erwerbsminderung möglich sein. Für ältere Versicherte gibt es besondere Regeln. Die DRV beurteilt jeden Fall einzeln.
In der Regel musst du eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. In den letzten fünf Jahren muss es außerdem in der Regel drei Jahre mit Pflichtbeiträgen geben. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten Gründen der Erwerbsminderung oder besonderen Versicherungsverläufen. Kläre deine Zeiten direkt mit der DRV, anstatt aus Lücken im Versicherungsverlauf auf einen fehlenden Anspruch zu schließen.
Beschreibe, welche Aufgaben du regelmäßig unter üblichen Arbeitsbedingungen machen kannst. Bei ME/CFS kann eine post-exertionelle Malaise (PEM) auftreten. Das bedeutet, nach Belastung kannst du dich schlechter fühlen, aber während eines Termins könnte die Arbeit trotzdem möglich erscheinen. Auch notwendige Pausen, Probleme mit der Konzentration oder Beschwerden beim Sitzen und Stehen sind wichtig, um deine Leistungsfähigkeit zu zeigen.
Du musst eine Verschlechterung nicht absichtlich herbeiführen. Eigene kurze Beispiele können ärztliche Befunde unterstützen, ersetzen aber keine medizinische Beurteilung. Ein Pflegegrad oder Grad der Behinderung führt nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente, weil diese Verfahren andere Fragen prüfen.
Du musst die Rente beantragen. Die DRV prüft deine Versicherungszeiten und medizinischen Unterlagen und kann weitere Befunde oder eine Begutachtung verlangen. Im Verfahren wird auch geprüft, ob eine Rehabilitation sinnvoll ist. Besonders bei ME/CFS sollten Belastungsgrenzen und PEM beachtet werden. Das Portal Erwerbsminderungsrente enthält Informationen über Antrag, Formulare, Begutachtung und Bescheid.
Die Höhe und Dauer einer bewilligten Rente sind eigene Fragen. Die tatsächliche Rentenhöhe hängt nicht nur vom Pflegegrad, GdB oder der Diagnose ab.
Der Antrag kann bei der DRV online, schriftlich oder mit Hilfe einer Beratungsstelle gestellt werden. Die DRV kann ärztliche Befundberichte anfordern und eine Begutachtung anordnen. Am Ende bekommst du einen Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung. Der Artikel Höhe der Erwerbsminderungsrente erklärt die Rentenberechnung; Reha vor Rente beschreibt die Prüfung der Rehabilitation.
Mit dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 kannst du deine gesundheitlichen Einschränkungen beschreiben. Der Befundbericht S0051 ermöglicht Ärzten, Befunde und deren Auswirkungen darzustellen. Konkrete Beispiele aus deinem Alltag können Ärzten helfen, auch zeitverzögerte Belastungsfolgen zu zeigen. Die Artikel Hinweise zu R0215 und Hinweise zu S0051 gehen darauf näher ein.
Nein. Die DRV prüft die Leistungsfähigkeit und die Versicherungszeiten im Einzelfall. ME/CFS und mögliche Folgen müssen richtig medizinisch eingeordnet werden.
Nein. Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen. Unterlagen aus einem Verfahren können Informationen liefern, ersetzen aber die andere Prüfung nicht.
Unter bestimmten Bedingungen ja. Die DRV erklärt die sogenannte arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderung; ob sie im Einzelfall gilt, muss geprüft werden.
[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
[2025] Sozialgericht Nordhausen S 20 R 671/23
[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern
Urteil: Heilbarkeit steht einer EMR nicht entgegen
Urteil: Homeoffice kein Arbeitsmarkt
Urteil: Kriterien für die Wegefähigkeit
[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24
[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23
Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22
[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R
[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B