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Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den Rentenpunkten ab. Rentenpunkte zeigen, wie viel man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei zählen auch Zurechnungszeiten. Das sind Zeiten, die man bis zu einem bestimmten Alter fiktiv dazurechnet.
Wie viel man zuletzt verdient hat, ist für die Rente nicht wichtig. Entscheidend ist die gesammelte Summe der Entgeltpunkte über die Jahre.
Informationen zur erwarteten Rentenhöhe bekommt man jährlich in der Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Hochrechnung zeigt, wie viel Erwerbsminderungsrente man erwarten kann.
Von der Summe der Rente werden noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Auch die Erwerbsminderungsrente kann versteuert werden.
Von der Rente werden die Krankenversicherung (mindestens 7,3 % Stand 2026) und die Pflegeversicherung (mindestens 3,6 % Stand 2026) abgezogen.
Ein Rechenbeispiel:
| Rente | 1.500,00 | |
| Krankenversicherung | -109,50 | 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags |
| Pflegeversicherung | -54,00 | zwischen 3,6 % und 4,2 % |
| Rente vor Steuern | 1.336,50 |
|---|
Für gesetzlich Versicherte betragen die Abzüge zwischen 10,9 % und 11,5 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Je nach Jahr, in dem die Rente beginnt, ist ein unterschiedlicher Teil steuerfrei.
Für Renten, die ab 2025 gezahlt werden, bleiben 16,5 % steuerfrei (siehe EStG §22).
83,5 % der Rente müssen versteuert werden.
Für Alleinstehende gibt es einen Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025).
Der Freibetrag kann durch Pauschbeträge (z.B. GdB oder Pflege Angehöriger) höher werden.
Auf die Beträge, die den Freibetrag überschreiten, müssen Steuern gezahlt werden.