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Verlängerung und Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente

Eine befristete Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS (EM-Rente) endet an dem Datum, das im Rentenbescheid steht. Wenn man die Rente länger bekommen möchte, muss man dies bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

Befristung der Erwerbsminderungsrente

Nach § 102 SGB VI wird die Erwerbsminderungsrente für max. drei Jahre bewilligt. Danach kann die Rente für bis zu drei weitere Jahre verlängert werden.

Eine unbefristete Rente gibt es, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Einschränkungen dauerhaft bleiben. Nach insgesamt neun Jahren wird angenommen, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist. Das gilt für Renten, auf die man Anspruch hat, unabhängig von der Arbeitsmarktlage.

Für Arbeitsmarktrenten gibt es besondere Regeln. Eine volle Erwerbsminderungsrente wegen eines geschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes kann auch nach neun Jahren weiterhin befristet sein.

Eine unbefristete Rente kann schon vor neun Jahren bewilligt werden, wenn die Prognose das zeigt.

Wann sollte die Weiterbewilligung beantragt werden?

Man sollte den Antrag auf Weiterzahlung etwa vier bis sechs Monate bevor die Rente endet, stellen. So hat die Rentenversicherung genug Zeit, um ärztliche Unterlagen zu bekommen und den Gesundheitszustand zu prüfen.

Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente

Für die Weiterbewilligung gibt es ein Formular von der Deutschen Rentenversicherung. Es heißt R0120 „Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung / Rente für Bergleute über den Wegfallmonat hinaus“.

Man kann das Formular online ausfüllen und einreichen oder als PDF herunterladen.

Formular R0120 bei der Deutschen Rentenversicherung

Im Antrag fragt man nach dem bisherigen Rentenbezug, dem Gesundheitszustand, behandelnden Ärzten, medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Veränderungen seit der letzten Bewilligung.

Fehlende medizinische Unterlagen kann man später nachreichen. Es ist also nicht sinnvoll, den Antrag lange hinauszuzögern, nur weil noch ein Bericht fehlt.

Prüfung bei der Weiterbewilligung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob man weiterhin Anspruch auf die Rente hat.

Wichtig ist nicht nur die Diagnose, sondern auch die Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Man muss nicht schlimmer krank geworden sein, um die Rente zu bekommen. Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen gleich geblieben sind und man weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Rente wieder bewilligt.

Die Rentenversicherung kann entscheiden, basierend auf den vorhandenen medizinischen Unterlagen, zusätzliche Berichte anfordern oder eine neue sozialmedizinische Untersuchung machen.

Selbsteinschätzung

Zusätzlich zu den ärztlichen Unterlagen kann es helfen, eine eigene Beschreibung der gesundheitlichen Einschränkungen zu geben.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet dazu den Selbsteinsätzungsbogen R0215 an.

Selbsteinschätzungsbogen R0215

Siehe auch den Artikel R0215 🤖

Nicht rechtzeitige Entscheidung der Rentenversicherung

Ein rechtzeitig gestellter Antrag garantiert keine Rentenzahlung ohne Unterbrechung.

Wenn einige Wochen vor dem Ende der Rente keine Entscheidung vorliegt, sollte man bei der Rentenversicherung nachfragen.

Wenn die Rente endet, bevor die Entscheidung über den Antrag kommt, gibt es eine finanzielle Lücke, weil die Rentenzahlungen dann ausgehen.

Ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Ablehnung der Weiterbewilligung sichert nicht automatisch die Zahlung der abgelaufenen Rente.

Sicherung des Lebensunterhalts

Wenn die Rente ausläuft und keine Weiterbewilligung erfolgt, sollte man frühzeitig prüfen, welche Leistungen man bekommen kann, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Je nach Situation können Arbeitslosengeld I, Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt in Frage kommen.

Bei Arbeitslosengeld I müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und eventuell die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III geprüft werden.

Wenn eine volle Erwerbsminderung besteht, können Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) wichtig sein. Bei vorübergehender voller Erwerbsminderung gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt, bei dauerhafter voller Erwerbsminderung die Grundsicherung.

Wenn man Zweifel hat, ob die Rentenversicherung rechtzeitig entscheidet, sollte man sich schon vor Ablauf der Rente an die Behörden wenden, um Leistungen zu beantragen. Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Situation ab.

Ablehnung der Weiterbewilligung

Wenn die Deutsche Rentenversicherung den Antrag ablehnt, kann man Rechtsweg gehen und Widerspruch einlegen.

Quellen und weiterführende Informationen

Deutsche Rentenversicherung: R0120, Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung

§ 102 SGB VI: Befristung und Tod

§ 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung

Gegen-Hartz.de: EM-Rente läuft Anfang 2027 aus: Erwerbsgeminderte sollten jetzt handeln, 15.10.2026

Sozialrecht Experten: Befristete Erwerbsminderungsrente verlängern: Fristen, Antrag und Risiken, 17.05.2026

Sozialverband VdK Sachsen: Wenn die befristete Erwerbsminderungsrente endet, Merkblatt, Stand 07/2023

Rechtsanwalt Grotha: Erwerbsminderungsrente Verlängerung: Chancen