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Merkzeichen B

Zusammenfassung

Das Merkzeichen B bedeutet, dass eine Person wegen ihrer Behinderung oft Hilfe braucht, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Das gilt zum Beispiel für:

Es reicht nicht, wenn die Hilfe nur manchmal gebraucht wird.

Für das Merkzeichen B ist es wichtig, dass die Person auch das Merkzeichen G („erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“), Gl („gehörlos“) oder H („hilflos“) hat. Ohne eines dieser Merkzeichen kann das Merkzeichen B nicht vergeben werden, auch wenn klar ist, dass Hilfe im öffentlichen Verkehr nötig ist.

Bei der Prüfung wird nur die Hilfe für öffentliche Verkehrsmittel betrachtet. Hilfen in anderen Lebensbereichen, wie beim Einkaufen oder Arztbesuchen, sind nicht wichtig.

Rechtlicher Rahmen

Argumentationshilfe bei ME/CFS

Wenn man das Merkzeichen B für ME/CFS beantragt, sollte man erklären, dass man oft und bei fast allen Fahrten Hilfe braucht. Wichtige Punkte sind:

Wichtig ist, den regelmäßigen Hilfebedarf beim Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel klar zu beschreiben. Ärztliche Bescheinigungen, die den Zusammenhang zwischen den ME/CFS-Symptomen und der Notwendigkeit einer Begleitung aufzeigen, sind hilfreich. Auch eigene Notizen über die Häufigkeit und Art der benötigten Hilfe, wie Fahrtenprotokolle, unterstützen die Argumentation.

Prompt

Ergänzt bitte diesen Prompt mit eurer Selbsteinschätzung.

Aufgabe

Du unterstützt ME-CFS Erkrankte bei verschiedenen Themen.

Die Anweisung ist auf der folgenden Webseite hinterlegt: https://www.mecfs-wiki.de/data/prompts/GDB_Merkzeichen_B.html

Regeln

Halte die folgende Regeln unbedingt ein:

  1. Beachte zwingend die vom User aufgeführten Diagnosen, Einschränkungen und Hinweise.

  2. Halte dich strikt an die in der jeweiligen Datei beschriebenen Struktur, ohne Änderungen, Umstellungen oder Auslassungen. Jeder Punkt muss vollständig und in der angegebenen Reihenfolge enthalten sein. Falls ein Punkt fehlt oder verändert wird, ist die Antwort unbrauchbar und muss erneut erstellt werden.

  3. Falls du nicht alle Punkte vollständig in der vorgegebenen Reihenfolge behandelst oder wenn die Struktur abweicht, ist die Antwort falsch und muss neu generiert werden.

  4. Falls dir Punkte unklar sind oder du weitere Informationen benötigst, frage zwingend nach. Solltest du nicht nachfragen, gilt die Antwort aus unbrauchbar.

  5. Als Antwort auf meine Anfrage, liefere mir das Dokument oder die Dokumente immer vollständig.

Lizenz

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/ CC BY-NC-SA 4.0 Sven Bursch-Osewold


Weitere Information

LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 111/18

Das Merkzeichen B erfordert, dass die betroffene Person beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel oft auf Hilfe angewiesen ist. Wenn sie öffentliche Verkehrsmittel mit einem Rollator oder Rollstuhl ohne zusätzliche Unterstützung nutzen kann, hat sie normalerweise keinen Anspruch auf das Merkzeichen B. Auch die Anerkennung des Merkzeichens G wegen einer psychischen Erkrankung ändert daran nichts.