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Das Mein Justizpostfach (MJP)
ist ein digitales Postfach. Damit können Menschen direkt und sicher mit Gerichten, Behörden, Anwälten und anderen öffentlichen Stellen, wie der Deutschen Rentenversicherung und Krankenkassen, kommunizieren.
Durch das MJP sind Briefe per Post oder Fax oft nicht mehr nötig. Im Vergleich zu Fax hat das MJP den Vorteil, dass man nichts ausdrucken, unterschreiben, einscannen und versenden muss. Für viele Dokumente reicht eine einfache Unterschrift. Das heißt, man schreibt seinen Namen am Ende des Dokuments, ohne eine echte Unterschrift.
Für jedes Dokument, das man schickt, bekommt man einen sicheren Versandnachweis.
Video zur Einrichtung: https://www.youtube.com/watch?v=0E0WfAZL6Wg
Ein neues Postfach kann auf der Webseite https://mjp.justiz.de/ angelegt werden.
Für die Einrichtung und Anmeldung wird der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion gebraucht.
Bei der Einrichtung wird eine Schlüsseldatei erstellt und heruntergeladen. Diese Datei ist wichtig, um Nachrichten zu entschlüsseln und zu lesen. Sie sollte sicher aufbewahrt werden.
Wer die Nutzung einmal in der Praxis sehen möchte, kann sich den entsprechenden Abschnitt im folgenden Video ansehen: https://youtu.be/L_WMRjWo0Ds?t=271
Statt des dort gezeigten NFC-Kartenlesegeräts kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp verwendet werden.
Es ist unklar, ob Behörden Anträge über das Postfach annehmen müssen. Man sollte vorher prüfen, ob die Behörde die Anträge wirklich akzeptiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Internetseite mit den Hinweisen zur elektronischen Kommunikation habe ich keine eindeutigen Informationen zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) gefunden.
Werden formgebundene beziehungsweise schriftformbedürftige Dokumente von ihrer Behörde/Organisation, die über das „Mein Justizpostfach“ an ihr „besonderes elektronisches Behördenpostfach“ (beBPo) verschickt werden, rechtswirksam entgegengenommen? Falls ja, bitte ich um Mitteilung, ob hierfür besondere Anforderungen oder Einschränkungen gelten.
Gleichzeitig möchte ich anregen, dass sie entsprechende Informationen auf ihrer Webseite ergänzen.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen