Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.
Menschen mit schweren Schwierigkeiten beim Gehen können in Deutschland besondere Parkerleichterungen bekommen. Diese Parkerleichterungen gibt es in Form von verschiedenen Parkausweisen. Die Ausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen, Zeiten, und Arten von Erleichterungen. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Mobilitätseinschränkungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterter Personenkreis mit Gehstreckenbegrenzung von unter 100 Meter | Nein |
Der blaue Parkausweis gilt in ganz Europa.
Man bekommt den blauen Parkausweis in der Regel, wenn man:
Ein Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen ist nötig.
Parkerleichterungen:
Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber man darf damit nicht auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahme. Dort darf man mit dem orangenen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parken.
Typische Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der weiße Parkausweis gibt es nur in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der gelbe Parkausweis ist für mehr Menschen, gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen:
oder
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.
Parkerleichterungen: