Inhaltsverzeichnis

Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz hilft Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. So können sie ihren Alltag selbst gestalten. Es ist keine Pflegeleistung oder medizinische Versorgung. Assistenz bedeutet, dass die Person Unterstützung im Alltag bekommt, die zu ihren Wünschen passt. Die persönliche Assistenz geht auf den Bedarf der betroffenen Person ein und hilft ihnen, am Leben teilzuhaben und selbstbestimmt zu leben.

Was bedeutet persönliche Assistenz

Bei persönlicher Assistenz entscheidet die Person selbst, welche Hilfe sie braucht und wie diese Hilfe aussieht. Die Assistenz hilft, ersetzt aber nicht die eigenen Entscheidungen. Wichtige Punkte der persönlichen Assistenz sind:

Das Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auch wenn viel Unterstützung nötig ist. Typische Unterstützungsbereiche bei ME/CFS sind:

Formen der persönlichen Assistenz

Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Lebensbereichen eingesetzt werden. Die genaue Form hängt vom Bedarf ab. Mögliche Arten der Assistenz sind:

Organisation der Assistenz

Persönliche Assistenz kann auf verschiedene Weisen organisiert werden. Möglichkeiten sind:

Finanzierung der persönlichen Assistenz

Die Finanzierung der persönlichen Assistenz passiert meistens über Leistungen zur Teilhabe. Grundlage sind:

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben Anspruch auf Teilhabeleistungen, wenn sie Unterstützung benötigen, um selbstbestimmt leben und am Leben teilnehmen zu können.

Weitere Information

Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.05.2025 - L 8 SO 12/25 B ER

Das Bayerische Landessozialgericht lehnte im Eilverfahren den Antrag einer ME/CFS-Betroffenen auf ein Persönliches Budget für 28 Assistenzstunden täglich ab. Entscheidend war nicht die Diagnose, sondern dass der konkrete Hilfebedarf nicht genügend verständlich erklärt wurde. Der Beschluss zeigt, dass für Assistenzleistungen neben ärztlichen Diagnosen und Pflegegrad auch eine klare Dokumentation der benötigten Tätigkeiten und Zeiten nötig ist.