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Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse oder Arbeitsagentur

Die gesetzliche Krankenkasse und die Agentur für Arbeit können Menschen auffordern, einen Antrag auf Reha-Leistungen oder Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Das geht nur unter bestimmten Bedingungen:

Anstelle eines Reha-Antrags kann auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Wann kann die Krankenkasse zur Antragstellung auffordern?

Nach § 51 SGB V kann die Krankenkasse in bestimmten Fällen eine Frist von zehn Wochen setzen. Dies ist der Fall, wenn die Erwerbsfähigkeit durch ein Gutachten vom Medizinischen Dienst stark gefährdet oder gemindert ist. Die Aufforderung wird für einen Antrag auf medizinische Reha und Teilhabe am Arbeitsleben gegeben.

Wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist gestellt wird, gibt es kein Anspruch auf Krankengeld mehr. Dies gilt nach § 51 Abs. 3 SGB V, bis der Antrag gestellt wird.

Wann kann die Agentur für Arbeit zur Antragstellung auffordern?

Nach § 145 SGB III muss die Agentur für Arbeit bei Nahtlosigkeit einen Antrag anfordern. Das betrifft Menschen, deren Fähigkeit zu arbeiten länger als sechs Monate eingeschränkt ist. Sie können unter normalen Bedingungen nichts finden, was mehr als 15 Stunden pro Woche beträgt.

Die Agentur für Arbeit setzt eine Frist von einem Monat, um einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird, zählt er schon ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld.

Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, gibt es kein Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Tag nach Fristablauf. Das gilt, bis der Reha-, Teilhabe- oder Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt wird.

Was bedeutet der Reha-Antrag für eine mögliche Rente?

Ein Reha-Antrag ist nicht gleich ein Rentenantrag. Nach § 116 Abs. 2 SGB VI kann der Reha-Antrag als Rentenantrag gesehen werden, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt und eine geeignete Reha nicht erfolgreich war oder nicht zu erwarten ist. Das kann wichtig für zukünftige Fragen zur Rente sein.

Wie kann ich eine Reha vermeiden?

Eine Reha wird bei ME/CFS nicht empfohlen. Hier gibt es den Artikel Reha Ablehnung, der Argumente liefert.

Weitere Information

LSG Bayern, 19.05.2025 - L 20 KR 186/23

Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse nur mit Gutachten

Bundessozialgericht B 1 KR 32/13 R, 16.12.2014

Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine fristgebundene Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Rehabilitationsantrags nach § 51 Abs. 1 SGB V hemmt weder den Lauf der gesetzten Frist noch verhindert sie das Entfallen des Krankengeldanspruchs nach § 51 Abs. 3 SGB V, wenn die Aufforderung später rechtskräftig bestätigt wird.

SovD: Zu krank für die Reha: Was sage ich der Krankenkasse?