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Menschen mit schwerem ME/CFS brauchen oft Hilfe vom Arzt oder von der Ärztin in Form von Hausbesuchen.
Ein Anspruch auf Hausbesuch besteht, wenn:
Die wichtigsten Regelungen sind:
Das heißt: Wenn jemand so krank ist, dass der Weg zur Praxis nicht möglich ist, muss der Arzt oder die Ärztin normalerweise einen Hausbesuch machen.
Hausbesuche sind in der Regel Aufgaben von Hausärztinnen und Hausärzten.
Ein Hausbesuch kann auch von qualifiziertem Praxispersonal durchgeführt werden, zum Beispiel von einer VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) oder einem NäPa (nichtärztliche Praxisassistentin bzw. nichtärztlicher Praxisassistent). Diese Mitarbeitenden können bestimmte Aufgaben von zu Hause aus übernehmen.
Auch Fachärztinnen und Fachärzte müssen Hausbesuche machen, wenn Patientinnen oder Patienten nicht in die Praxis kommen können, weil sie im Bett liegen oder andere schwere Einschränkungen haben.
Trotz der klaren Regeln gibt es oft Probleme. Manchmal lehnen Ärztinnen oder Ärzte Hausbesuche ab, weil sie viel zu tun haben oder keine Zeit haben.
Mögliche Schritte für Patient:innen:
Trotz der gesetzlichen Bestimmungen zeigen die Erfahrungen vieler Betroffener, dass die Patienten oft wenig Einfluss haben.
Ärzte können Hausbesuche tatsächlich ablehnen oder hinauszögern, ohne dass sofort eine andere Möglichkeit zur Verfügung steht.
Außerdem ist wichtig zu wissen:
Wenn man eine Beschwerde bei der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung einreicht, kann das Verhältnis zu dem Arzt oder der Ärztin oft belastet oder zerstört werden. Für Menschen mit schwerem ME/CFS, die wenig Auswahl haben, ist das ein großes Problem.
Deshalb ist es gut, frühzeitig das Gespräch zu suchen und die eigene Situation gut zu erklären.