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Menschen, die Schwierigkeiten beim Gehen haben, können in Deutschland besondere Parkrechte bekommen. Diese Rechte sind in verschiedenen Parkausweisen enthalten. Jeder Parkausweis hat andere Regeln, wie lange er gilt und was man damit machen kann. Die Gesetze dafür sind in § 46 Abs. 1 StVO geregelt.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Menschen mit sehr schweren Gehbehinderungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Menschen mit schwerer Gehbehinderung, die nicht „aG“ haben | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Menschen, die nicht weiter als 100 Meter gehen können | Nein |
Der blaue Parkausweis ist der einzige Behindertenparkausweis, der in der EU anerkannt wird.
Man bekommt den blauen Parkausweis normalerweise, wenn man:
Man braucht dafür einen Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen.
Parkerleichterungen:
Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber man darf damit nicht auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken.
Typische Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der weiße Parkausweis ist eine besondere Regelung in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der gelbe Parkausweis gilt für mehr Menschen, ist aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.
Voraussetzungen:
oder
Manchmal braucht man keinen Schwerbehindertenausweis.
Parkerleichterungen: