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Parkausweise

Menschen mit schweren Problemen beim Laufen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Damit dürfen sie besser parken. Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen. Diese haben unterschiedliche Regeln, wie lange sie gültig sind und was man damit machen kann. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Schwerste Mobilitätseinschränkungen
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Personen mit Gehstrecken unter 100 Metern Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der gesamten EU gilt.

Man bekommt den blauen Parkausweis, wenn man:

Um den Ausweis zu bekommen, braucht man einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen.

Parkerleichterungen:

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, man darf damit aber nicht auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.

Typische Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:

oder

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.

Parkerleichterungen: