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Menschen mit schweren Einschränkungen beim Gehen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Es gibt verschiedene Parkausweise. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen, der Gültigkeit und den Parkmöglichkeiten. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Menschen mit schwersten Mobilitätseinschränkungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Menschen mit schwerer Gehbehinderung unter „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Größerer Personenkreis mit Gehstrecken unter 100 Meter | Nein |
Der blaue Parkausweis ist in der gesamten EU gültig.
Er wird in der Regel gegeben bei:
Man braucht einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen.
Parkerleichterungen:
Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
Typische Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der weiße Parkausweis ist eine Regelung in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen:
oder
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.
Parkerleichterungen: