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Menschen mit schweren Problemen beim Laufen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Damit dürfen sie besser parken. Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen. Diese haben unterschiedliche Regeln, wie lange sie gültig sind und was man damit machen kann. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Mobilitätseinschränkungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Personen mit Gehstrecken unter 100 Metern | Nein |
Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der gesamten EU gilt.
Man bekommt den blauen Parkausweis, wenn man:
Um den Ausweis zu bekommen, braucht man einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen.
Parkerleichterungen:
Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, man darf damit aber nicht auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
Typische Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen:
oder
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.
Parkerleichterungen: