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Parkausweise

Menschen mit schweren Einschränkungen beim Gehen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Es gibt verschiedene Parkausweise. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen, der Gültigkeit und den Parkmöglichkeiten. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Menschen mit schwersten Mobilitätseinschränkungen
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Menschen mit schwerer Gehbehinderung unter „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Größerer Personenkreis mit Gehstrecken unter 100 Meter Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist in der gesamten EU gültig.

Er wird in der Regel gegeben bei:

Man braucht einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen.

Parkerleichterungen:

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Typische Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis ist eine Regelung in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:

oder

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.

Parkerleichterungen:

Weitere Informationen

SovD: Kennst Du den gelben Parkausweis für Menschen mit Behinderung?