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Parkausweise

Menschen mit schweren Einschränkungen in der Bewegung können in Deutschland Parkausweise bekommen. Diese Ausweise helfen beim Parken und sind unterschiedlich. Die Regeln dafür stehen im Gesetz § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Schwerste Einschränkungen in der Bewegung
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Schwere Gehbehinderung, aber nicht „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Erweiterte Gruppe mit Gehstrecken unter 100 Meter Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der EU anerkannt wird.

Er wird meistens für folgende Personen ausgestellt:

Ein Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkmale ist nötig.

Parkerleichterungen:

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, erlaubt aber normalerweise nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahmeregelung. Dort ist das Parken mit dem orangen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen erlaubt.

Typische Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis ist für eine größere Gruppe von Menschen. Er gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:

oder

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.

Parkerleichterungen:

Weitere Information

SovD: Kennst Du den gelben Parkausweis für Menschen mit Behinderung?