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Parkausweise

Menschen, die Schwierigkeiten beim Gehen haben, können in Deutschland besondere Parkrechte bekommen. Diese Rechte sind in verschiedenen Parkausweisen enthalten. Jeder Parkausweis hat andere Regeln, wie lange er gilt und was man damit machen kann. Die Gesetze dafür sind in § 46 Abs. 1 StVO geregelt.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Menschen mit sehr schweren Gehbehinderungen
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Menschen mit schwerer Gehbehinderung, die nicht „aG“ haben Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Menschen, die nicht weiter als 100 Meter gehen können Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist der einzige Behindertenparkausweis, der in der EU anerkannt wird.

Man bekommt den blauen Parkausweis normalerweise, wenn man:

Man braucht dafür einen Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen.

Parkerleichterungen:

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber man darf damit nicht auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken.

Typische Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis ist eine besondere Regelung in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

Parkerleichterungen:

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis gilt für mehr Menschen, ist aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.

Voraussetzungen:

oder

Manchmal braucht man keinen Schwerbehindertenausweis.

Parkerleichterungen: