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Menschen mit schweren Einschränkungen in der Bewegung können in Deutschland Parkausweise bekommen. Diese Ausweise helfen beim Parken und sind unterschiedlich. Die Regeln dafür stehen im Gesetz § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Einschränkungen in der Bewegung Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung, aber nicht „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterte Gruppe mit Gehstrecken unter 100 Meter | Nein |
Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der EU anerkannt wird.
Er wird meistens für folgende Personen ausgestellt:
Ein Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkmale ist nötig.
Parkerleichterungen:
Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, erlaubt aber normalerweise nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahmeregelung. Dort ist das Parken mit dem orangen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen erlaubt.
Typische Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
Parkerleichterungen:
Der gelbe Parkausweis ist für eine größere Gruppe von Menschen. Er gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen:
oder
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.
Parkerleichterungen: