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Ärztliche Stellungnahmen

In diesem Bereich gibt es oft Schwierigkeiten, die verschiedenen Arten von ärztlichen Dokumenten zu unterscheiden.

Die folgende Tabelle zeigt, was die verschiedenen Dokumente enthalten und wie viel sie kosten.

Dokumentart Typische Inhalte/Aufgaben Kosten Beweislast / Aussagevalidität
Arztbrief Diagnosen, Befunde, Verlauf, Therapie, Empfehlungen Teil der Behandlung Gibt Aussagen über Behandlung, Befunde und Verläufe wieder.
Attest (kurz / ausführlich) Kurze oder ausführliche Bestätigung von Tatsachen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Sporttauglichkeit, Dienstfähigkeit) GOÄ Nr. 70/75

5 bis 30€ plus 3,5€ pro Seite
Patientenaussagen können übernommen werden, aber sind nicht vollständig überprüft.
Befundbericht (einfach / ausführlich) Objektiv erhobene Befunde, Laborwerte, Diagnostik; GOÄ Nr. 75/80,95.96

10 bis 60€ plus 3,5€ pro Seite
Belegt objektive Befunde, aber nicht Beschwerden.
Stellungnahme Medizinische Bewertung und Einordnung bestehender Befunde; kurze Argumentation GOÄ Nr. 80/85,95,96

20€ bis 62€; bis zu 102€ pro Stunde plus 3,5€ pro Seite
Ärzte dürfen auf Patientenaussagen vertrauen, müssen Beschwerden aber nicht prüfen.
Gutachten, Gerichtsgutachten Wissenschaftliche Begutachtung, strukturierte Fragenbeantwortung, eigene Untersuchungen, Aktenanalyse, Beschwerdevalidierung Privatgutachten: GOÄ Nr. 85–96; Gerichtsgutachten: JVEG
40€ bis 120€ pro Stunde

Oft 2.000 bis 5.000€
Hohe Beweisstärke; unabhängig; Beschwerden werden systematisch geprüft.

Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen typische Inhalte der jeweiligen Dokumente.

Attest

Ein Attest ist meistens eine kurze Bestätigung.

Hiermit wird bestätigt, dass Frau Musterfrau (geb. …) an einer Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS; ICD G93.3) leidet.

Wegen der Erkrankung gibt es folgende Einschränkungen:

  • große Belastungsintoleranz mit nachfolgender Erschöpfung
  • normalerweise bettlägerig
  • deutliche Einschränkungen bei körperlicher und geistiger Belastung
  • Schwindel und Herzrasen beim Stehen
  • Alltagstätigkeiten können nur mit Unterstützung gemacht werden

Die Patientin kann nicht arbeiten und kann keine regelmäßigen Termine wahrnehmen, ohne ihre Gesundheit zu gefährden.

Arztbrief

Üblicherweise sind folgende Punkte enthalten:

Arztbrief (Facharzt für Pneumologie → Hausarzt)

Facharztpraxis für Pneumologie – Dr. med. XY Arztbrief

An den weiterbehandelnden Hausarzt / die weiterbehandelnde Hausärztin Betreff: Frau Musterfrau, geb. … Datum: …

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

ich berichte über den Befund- und Behandlungsstand der oben genannten Patientin, die sich wegen anhaltender Erschöpfung und orthostatischer Beschwerden vorgestellt hat.

Diagnosen

  • Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS), mittlerer Schweregrad (G93.3)
  • Erschöpfung nach körperlicher Aktivität
  • Orthostatische Beschwerden
  • Anhaltende Erschöpfung nach COVID-19-Infektion (2021)

Anamnese / Verlauf

Die Symptome begannen nach einer bestätigten COVID-19-Infektion im Frühjahr 2021. Wochenlang hatte die Patientin große Erschöpfung mit Verschlechterungen nach kleinster Anstrengung. Obwohl es zwischendurch besser wurde, gab es wiederholt Episoden mit grippeähnlichen Beschwerden und Muskelschmerzen.

Seit Anfang 2022 kann die Patientin nicht mehr arbeiten. Sie berichtet von einer stark reduzierten körperlichen und geistigen Belastbarkeit und der Notwendigkeit von Unterstützung im Alltag. Ende 2022 wurde die Diagnose ME/CFS nach gründlicher Untersuchung gestellt.

Aktueller pneumologischer Befund

  • Lungenfunktion in Ruhe normal.
  • Keine Auffälligkeiten bei der Lungenfunktion.
  • Belastungstest nicht möglich, da schon kleine Aktivität zu Erschöpfung führt.
  • Patientin ist während der Untersuchung nur liegend vorstellbar; beim Aufrichten kommt schnell Schwindel und Herzrasen.

Keine Anzeichen für andere Erkrankungen, die die Symptome erklären könnten.

Einschränkungen

  • meistens bettlägerig
  • Stehen oder Gehen nur kurz möglich
  • hohe Empfindlichkeit auf Reize
  • Alltagsaktivitäten nur mit großer Erschöpfung
  • E-Rollstuhl für kurze Strecken außerhalb der Wohnung nötig

Therapien / Maßnahmen

  • Passive Physiotherapie 1×/Woche
  • Psychologische Unterstützung
  • Pacing-Strategien sind notwendig
  • Hilfsmittel (Pflegebett, Duschstuhl, E-Rollstuhl, Reizschutz)

Medikamente: <…>

Beurteilung

Aus pneumologischer Sicht gibt es keine strukturellen oder funktionellen Auffälligkeiten in der Lunge, die die Einschränkungen erklären. Die Symptome passen zu ME/CFS und zeigen ein deutlich reduziertes Belastungsniveau mit hohem Risiko für Erschöpfung.

Eine Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit ist derzeit nicht möglich. Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme wäre riskant.

Empfehlungen

  • Weiterhin hausärztliche Betreuung
  • Beachtung der individuellen Belastungsgrenzen
  • Vermeidung invasiver oder belastender Tests
  • Weiterhin niedrige Reizexposition
  • Bei Bedarf oder Veränderung der Symptome wieder vorstellen

Ärztliche Stellungnahme

Patientin: Frau Musterfrau, geb. … Datum: …

Frau Musterfrau ist seit 2021 wegen ME/CFS in Behandlung. Die Erkrankung begann nach einer COVID-19-Infektion und führt seit 2022 zu großen funktionellen Einschränkungen.

Auf Grundlage der Behandlung und der Angaben der Patientin ergibt sich folgendes Bild:

  • überwiegend bettlägerig
  • große Erschöpfung nach kleiner Aktivität
  • Unterstützung im Alltag notwendig
  • hohe Empfindlichkeit auf Reize
  • eingeschränkte geistige Belastbarkeit
  • Beschwerden beim Stehen oder Gehen

Medizinisch ist die Patientin auf absehbare Zeit nicht in der Lage, zu arbeiten oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Dies würde die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit sich bringen.

Gutachten

Gutachten sind oft 50 bis 90 Seiten lang. Der genaue Aufbau ist nicht festgelegt, aber sie sollten folgende Punkte enthalten:

Rechtliches

Die Angaben in der Dokumentation der Ärzte müssen richtig sein. Falsche Angaben sind strafbar (§ 278).

Die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte in Deutschland verlangt in § 25:

Ärztliche Gutachten und Zeugnisse

Ärzte müssen sorgfältig arbeiten und nach bestem Wissen ihre Überzeugungen äußern.

Ein Arzt macht sich normalerweise strafbar, wenn er ohne Untersuchung etwas bescheinigt:

Nach § 278 StGB macht sich ein Arzt strafbar, der ein falsches Zeugnis über den Gesundheitszustand einer Person erstellt. Auch wenn er dies ohne Untersuchung macht. So soll die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse gesichert werden. BGH, Urteil vom 8. November 2006 – 2 StR 384/06

Unklar bleibt, was eine angemessene Untersuchung ist.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied 1977:

Wenn der Arzt den Patienten für vertrauenswürdig hält und die Symptome klar sind, darf er die Angaben glauben. Aber das ist etwas anderes, wenn es um ein Zeugnis für das Gericht geht. Dort wird mehr verlangt, weil das Gericht die Aussagen überprüfen will, nicht einfach nur den Arzt hören möchte. OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 1977 – 2 Ss 146/77

Dies zeigt, dass höhere Anforderungen an (Gerichts-)Gutachten gestellt werden. Der Arzt muss die Aussagen des Patienten kritisch prüfen. Ein Gutachten muss klar und nachvollziehbar sein.

Das Bundessozialgericht stellte 1991 Folgendes fest für Gutachten:

- Mehr als ein Attest oder eine Bescheinigung - Wiedergabe der medizinischen Befunde - eventuell sozialmedizinische Bewertung - Nachvollziehbarkeit

BSG 1/3 RK 26/90 v. 07.08.1991

„Ein Gutachten muss mehr sein als ein einfaches Attest. Alle medizinischen Aspekte müssen aufgenommen werden, damit die Beurteilung klar ist.“

Für den Bereich Unfallversicherung gibt es spezielle Richtlinien für Post-COVID Gutachten.