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Aussteuerung

Die Aussteuerung ist der Punkt, an dem man kein Krankengeld mehr von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt. Wenn jemand wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen in 3 Jahren krank ist, endet der Anspruch auf Krankengeld. Dieses Ende nennt man „Aussteuerung“.

Ablauf

Wenn jemand krank wird, gibt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) aus.

Der Arbeitgeber zahlt in den ersten sechs Wochen den normalen Lohn weiter. Wenn die Krankheit länger dauert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses Krankengeld gibt es höchstens 72 Wochen.

Nach insgesamt 78 Wochen (6 + 72) endet der Anspruch auf Krankengeld. Das gilt, egal ob man wieder gesund ist oder nicht.

Die Krankenkasse informiert einige Wochen vorher schriftlich über die Aussteuerung. Wenn man die schriftliche Mitteilung bekommt, sollte man sich bei der zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) melden.

Bei der Agentur für Arbeit meldet man sich arbeitssuchend, auch wenn der Arbeitsvertrag noch besteht und nicht gekündigt wurde.

Möglichkeiten nach der Aussteuerung

Nach der Aussteuerung gibt es verschiedene Wege, abhängig von der persönlichen Situation:

Wenn die betroffene Person noch krank ist, aber eventuell wieder arbeiten könnte, kann sie sich bei der Agentur für Arbeit melden – auch wenn der Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt ist. Sie bekommt dann Arbeitslosengeld I, auch wenn sie momentan nicht arbeiten kann. Dieses Geld wird gezahlt, bis die nächste Leistung wie die Erwerbsminderungsrente beginnt. So wird der Übergang bis zur möglichen Rente oder Genesung erleichtert.

Wenn man kein Arbeitslosengeld I bekommt, zum Beispiel weil man nicht genug Versicherungszeiten hat, kann man beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Dieses Geld hilft, den Lebensunterhalt zu sichern.

Wenn jemand dauerhaft nicht arbeiten kann und kein Bürgergeld oder andere Leistungen hat, kann das Sozialamt Sozialhilfe oder Grundsicherung geben.

Parallele Möglichkeiten

Wenn feststeht, dass jemand dauerhaft weniger oder nicht mehr arbeiten kann, kann er eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Hindernisse bei Arbeitslosengeld

Wenn man noch im Arbeitsverhältnis steht, kann man Arbeitslosengeld nicht online beantragen. Im Online-Formular muss der Kündigungszeitpunkt angegeben werden.

Meine Empfehlung:

Weitere Informationen von der Agentur für Arbeit Verhalten bei Aussteuerung