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Die Begriffe Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind oft verwirrend.
Es gibt keine direkte Verbindung zwischen diesen Leistungen. Das liegt daran, dass sie verschiedene Regeln für die Genehmigung haben.
| System | Bewertungskriterium |
|---|---|
| Grad der Behinderung (GdB) | Einschränkung an der Teilhabe |
| Pflegegrad | Notwendiger Hilfebedarf im täglichen Leben |
| Erwerbsminderungsrente | Unfähigkeit, in einem beliebigen Beruf 3 oder 6 Stunden zu arbeiten |
| Private Berufsunfähigkeitsversicherung | Meistens Unfähigkeit, den letzten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben (Quantitativer Grund) oder Unfähigkeit, wichtige Arbeiten des Berufes auszuführen (Qualitativer Grund) |
| Berufskrankheit | Wenn eine anerkannte berufliche Einwirkung eine Krankheit verursacht oder schlimmer macht. Die gesundheitlichen Folgen müssen die Arbeit beeinträchtigen. |
| Arbeitsunfall | Wenn ein klar abgrenzbares Ereignis bei der Arbeit schädlich für die Gesundheit ist. Die Folgen des Unfalls müssen die Arbeitsfähigkeit einschränken. |
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Zum Beispiel führt ein GdB von 80 nicht automatisch zu einer Erwerbsunfähigkeit.
Hier sind einige Beispiele, die zeigen, dass es keine festen Verbindungen gibt:
| Beispiel | Beschreibung | Erfüllte Kriterien |
|---|---|---|
| Pflegegrad ohne hohen GdB | Eine ältere Person hat körperliche Einschränkungen und braucht Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen, hat aber keine dauerhafte Krankheit. | Pflegegrad (hoher Hilfebedarf) kein GdB (keine schwere Gesundheitsstörung) |
| Hoher GdB ohne Pflegegrad | Eine Person hat eine schwere Sehbehinderung oder ist gehörlos, kann aber selbstständig leben und braucht keine regelmäßige Pflege. | GdB (dauerhafte Behinderung) kein Pflegegrad (keine tägliche Unterstützung nötig) |
| Erwerbsminderungsrente ohne Pflegegrad | Eine Person hat schwere Depressionen und kann deshalb nicht mehr regelmäßig arbeiten. | EMR (weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten) Kein Pflegegrad, da keine Hilfe nötig ist |
| Berufsunfähigkeit ohne Erwerbsminderung | Ein Chirurg hat eine Handverletzung und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. | BU (kann den Beruf nicht mehr ausüben) Keine EMR (andere Berufe möglich) kein GdB, kein PG |
Es gibt eine Ausnahme bei der Kombination von Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Manche Verträge sagen, dass eine bewilligte Erwerbsminderungsrente auch die Bedingung für Berufsunfähigkeit erfüllt. Das hängt aber von den Vertragsbedingungen ab.
In der Praxis gibt es Fälle, bei denen die EMR genehmigt wurde, die Versicherung aber die Zahlung der BU-Rente ablehnt.
Auch wenn die Leistungen formal nicht verbunden sind, kann eine bewilligte Leistung (GdB, EMR, PG) als glaubhafte Darlegung von Einschränkungen dienen.
Deshalb macht es oft Sinn, bereits genehmigte Leistungen und dazugehörige Gutachten bei neuen Anträgen beizufügen.
Eine bewilligte Leistung zeigt, dass eine Behörde geprüft hat, ob die relevanten Kriterien erfüllt sind. Diese Entscheidung dokumentiert meistens bestimmte Einschränkungen. Das kann bei anderen Anträgen helfen, nachzuweisen, dass es erhebliche Einschränkungen gibt. Ob eine Genehmigung der Leistung A den Antrag für Leistung B unterstützt, hängt jedoch von den Umständen ab.
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