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Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU

Die Zusammenhänge zwischen Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) führen oft zu Missverständnissen.

Es gibt keine direkten Abhängigkeiten zwischen den Leistungen. Für jede Leistung gibt es andere Kriterien.

System Bewertungskriterium
Grad der Behinderung (GdB) Einschränkung an der Teilhabe
Pflegegrad Notwendiger Hilfebedarf im täglichen Leben
Erwerbsminderungsrente Unfähigkeit für 3 oder 6 Stunden in einem Beruf zu arbeiten
Privater Berufsunfähigkeitsversicherung Entweder Unfähigkeit, den letzten Beruf mindestens zur Hälfte auszuüben (Quantitativer Grund) oder Unfähigkeit, wichtige Tätigkeiten des Berufes auszuüben (Qualitativer Grund)
Berufskrankheit Entsteht durch eine anerkannte berufliche Einwirkung, die zu einer Erkrankung führt oder diese verschlimmert. Die Krankheit muss die Arbeit beeinträchtigen.
Arbeitsunfall Ein zeitlich klares Ereignis bei der Arbeit, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Die Folgen müssen die Arbeitsfähigkeit einschränken.

Es gibt fast keine Ausnahme, die sagt, dass ein GdB von 80 automatisch zu einer Erwerbsunfähigkeit führt.

Hier sind einige Beispiele für fehlende Abhängigkeiten:

Beispiel Beschreibung Erfüllte Kriterien
Pflegegrad ohne hohen GdB Eine ältere Person hat starke körperliche Einschränkungen und braucht Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Essen, hat aber keine dauerhafte organische Krankheit. Pflegegrad (hoher Hilfebedarf im Alltag)
kein GdB (keine dauerhafte oder schwere Gesundheitsstörung)
Hoher GdB ohne Pflegegrad Eine Person mit schwerer Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit ist im Alltag selbstständig und braucht keine regelmäßige Pflege. GdB (dauerhafte Sinnesbehinderung)
kein Pflegegrad (keine tägliche Unterstützung notwendig)
Erwerbsminderungsrente ohne Pflegegrad Eine Person hat schwere Depressionen und kann deshalb nicht mehr regelmäßig arbeiten. EMR (weniger als 3h pro Tag)
kein Pflegegrad, da kein Hilfebedarf
Berufsunfähigkeit ohne Erwerbsminderung Ein Chirurg hat durch eine Handverletzung Probleme mit der Feinmotorik und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. BU (da er den letzten Beruf nicht mehr ausüben kann)
keine EMR (andere Tätigkeiten sind möglich)
kein GdB, kein PG

EMR & BU

Es gibt eine Ausnahme bei der Kombination von Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Versicherungen sagen, dass eine bewilligte Erwerbsminderungsrente auch die Bedingungen für Berufsunfähigkeit erfüllt. Das hängt jedoch von den Vertragsbedingungen ab.

In der Praxis kann es vorkommen, dass die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, die Versicherung aber die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnt.

Nutzung zur Glaubhaftmachung

Auch wenn formal keine Abhängigkeiten zwischen den Leistungen existieren, kann eine bewilligte Leistung (GdB, EMR, PG) als glaubhafte Darlegung von Einschränkungen dienen.

Deshalb ist es oft sinnvoll, bereits genehmigte Leistungen und Gutachten bei Neuanträgen beizufügen.

Eine Bewilligung zeigt, dass eine Behörde oder Institution eine Prüfung gemacht hat und dabei die wichtigen Kriterien erfüllt wurden. Diese Entscheidung dokumentiert oft gewisse Einschränkungen. Deshalb kann eine Bewilligung auch in anderen Verfahren zeigen, dass Einschränkungen bestehen. Ob eine Bewilligung von Leistung A hilfreich für die Beantragung von Leistung B ist, hängt stark von den Umständen ab.

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