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Persönliche Assistenz hilft Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Sie können ihren Alltag selbstbestimmt leben. Es ist keine Pflegeleistung oder medizinische Versorgung. Die Unterstützung erfolgt nach den Wünschen der betroffenen Person. Persönliche Assistenz hilft im Alltag und unterstützt Teilhabe und Selbstbestimmung.
Bei persönlicher Assistenz entscheidet die assistenznehmende Person, welche Hilfe sie braucht und wie diese Hilfe aussieht. Assistenz folgt den Anweisungen und ersetzt nicht die Entscheidungen der Person. Die Grundprinzipien sind:
Das Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auch wenn viel Unterstützung gebraucht wird. Typische Unterstützungsbereiche bei ME/CFS sind:
Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Bereichen des Lebens eingesetzt werden. Die Ausgestaltung hängt vom individuellen Bedarf ab. Mögliche Assistenzformen sind:
Persönliche Assistenz kann auf verschiedene Arten organisiert werden. Möglichkeiten sind:
Die Finanzierung erfolgt meist über Teilhabeleistungen. Die Grundlagen sind:
Das Sozialgesetzbuch IX regelt dies. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben einen Anspruch auf Teilhabeleistungen, wenn Unterstützung notwendig ist, um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.