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# Reha-Anordnung
Wenn jemand Krankengeld bekommt, prüft die Krankenkasse mit dem Medizinischen Dienst, ob eine medizinische Rehabilitation helfen kann, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Wenn dies so ist, kann die Krankenkasse den Versicherten auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen § 51 SGB V. Der Antrag ist auch ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente § 116 Abs. 2 SGB VI, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Stellt der Versicherte den Reha-Antrag nicht innerhalb der Frist, die die Krankenkasse vorgibt (meist zehn Wochen), kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Während der Reha zahlt normalerweise die Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld. Das Krankengeld wird in dieser Zeit nicht ausgezahlt. Nach der Reha prüft die Krankenkasse mit dem Entlassungsbericht, ob die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist oder ob weiter Krankengeld gezahlt werden muss.
Das Dokument Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen -- Arbeitshilfe für Sozialdienste und ambulante Beratungsstellen zur Problematik des § 51 SGB V gibt wichtige Informationen, auch wenn es um Krebserkrankungen geht.
## Gegenwehr
Meine persönliche Empfehlung für das Vorgehen:
Man kann Widerspruch gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag einlegen und später klagen. Beide Schritte haben normalerweise aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, das Krankengeld sollte bis zur Entscheidung weiter gezahlt werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass das Krankengeld zurückgezahlt werden muss, wenn der Widerspruch oder die Klage nicht erfolgreich sind.
Da es wahrscheinlich ist, dass die Krankenkasse den Widerspruch ablehnen wird, sollte man spätestens bis zum Ende der 10-Wochen-Frist, wie von der Krankenkasse gefordert, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Zur Deutschen Rentenversicherung kann man anschließend Argumente und ärztliche Atteste schicken, die belegen, dass eine Reha derzeit nicht möglich ist. Der folgende Brief sollte mit dem Antrag an die DRV geschickt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf medizinische Rehabilitation möchte ich erklären, warum ich eine Reha in meiner derzeitigen gesundheitlichen Situation nicht für hilfreich halte und von einer Reha-Unfähigkeit ausgehe.
[…Hier folgen die Argumente aus dem Widerspruch…]
## Argumente
Hier sind Argumente aufgeführt, die man nutzen kann, wenn die Krankenkasse eine Reha anordnet und man denkt, dass dies nicht sinnvoll ist.
In der Argumentation mit der Krankenkasse können unter anderem folgende Punkte genutzt werden:
### Keine Rehabilitationsfähigkeit
Mögliche Begründungen, dass keine Rehabilitationsfähigkeit vorliegt:
Ein Arzt sollte die Reha-Unfähigkeit bestätigen.
### Keine Evidenz / Verschlechterung des Zustands durch Therapie
Aufgrund der Post-exertionellen Malaise aus ME/CFS kann eine Reha sehr wahrscheinlich gesundheitliche Schäden verursachen. Daher sind die Voraussetzungen für eine Heilbehandlung nicht erfüllt und es gibt keine Mitwirkungspflicht.
Die folgenden Belege zeigen, dass Therapien in Reha-Einrichtungen wissenschaftlich nicht ausreichend untersucht sind. Teilnehmer sind somit Versuchskaninchen und gefährden ihre Gesundheit.
Mögliche Belege:
Myalgische Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrome (ME/CFS)
Aktueller Kenntnisstand: N21-01 1.0 Datum: 17.04.2023
IQWiG-Berichte – Nr. 1539
https://www.iqwig.de/download/n21-01_me-cfs-aktueller-kenntnisstand_abschlussbericht_v1-0.pdf
Handlungsempfehlungen:
[…]
Es sollten Studien zu den möglichen Nutzen und Risiken von aktivierenden Therapien gemacht werden. Dabei sollte auch klargestellt werden, ob mögliche Schäden auf eine falsche Therapie zurückzuführen sind. Eine erste Studie zu einem speziellen Rehabilitationskonzept für ME/CFS ist in Deutschland gestartet.
Bis es genug Studien gibt, sollte die Entscheidung für oder gegen eine Therapie individuell und mit ausreichender Aufklärung getroffen werden.
[…]
Seite 197:
Patientenberichte zeigen, dass aktivierende Therapien während einer Reha oft zu gesundheitlichen Verschlechterungen führen.
Es ist nicht klar, warum diese Berichte bisher nicht dazu geführt haben, dass das Risiko von aktuell angewandten Behandlungen untersucht wird.
Interdisziplinäres, kollaboratives D-A-CH Konsensus-Statement zur Diagnostik und Behandlung von ME/CFS
https://link.springer.com/article/10.1007/s00508-024-02372-y
Während Patienten mit Depression oder Burn-out oft an Motivation leiden, ist dies bei ME/CFS-Patienten nicht der Fall. Diese Patienten verschlechtern sich bei Überlastung (z. B. durch Sport), während andere von aktiven Maßnahmen profitieren. Für ME/CFS-Patienten ist „Pacing“ wichtiger als Aktivierung.
[…]
Pacing hat nicht das Ziel, die Leistungsgrenzen zu steigern, was bei anderen Therapien üblich ist. Daher sind aktive Therapien in Reha-Kliniken für ME/CFS nicht geeignet.
„Der Reha-Gedanke muss bei dieser Erkrankung völlig neu gedacht werden“
Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen,
Volume 188, 2024, Seiten 14-25, ISSN 1865-9217
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1865921724000928
„Reha-Erfolg
Auf die Frage, um wieviel Prozent sich ihr Allgemeinzustand nach der Reha verändert hat, berichteten 50% von einer Verschlechterung, im Durchschnitt eine Veränderung von -17%.“
und
„Schlussfolgerungen
Aktuelle Reha-Konzepte sind nicht gut geeignet für das Post-COVID-Syndrom. Ziele und Inhalte sollten individuell angepasst werden, wobei Pacing und Krankheitsbewältigung im Fokus stehen. Eine zuverlässige Prüfung auf PEM und Reha-Fähigkeit vor der Rehabilitation ist notwendig.“
„Das Handbuch ME/CFS – Patientenzentrierte Versorgung und interprofessionelle Handlungsempfehlungen“ von Lotte Habermann-Horstmeier, 1. Auflage, ISBN: 9783456862828
Seite 202:
In einer Studie gaben nur 4,1% der Erwachsenen mit ME/CFS-Diagnose an, dass sich ihr Zustand durch einen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha verbessert hat. Bei 41,1% verschlechterte sich der Zustand.
S1-Leitlinie Long/ Post-COVID - Living Guideline
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/020-027:
Seite 52:
Frage: Gibt es Patient*innen mit PCS, die nicht rehabilitationsfähig sind?
Vor einer Reha sollten die Hauptsymptome der PCS untersucht werden. Bei starken Einschränkungen wird oft angenommen, dass die Belastbarkeit für eine Reha nicht ausreicht.
S2k-LL COVID-19 und (Früh-) Rehabilitation
https://register.awmf.org/assets/guidelines/080-008l_S2k_COVID-19-und-Frueh-Rehabilitation_2024-01.pdf
Seite 34:
Liegt CFS/ME vor, kann zur Dokumentation der Schwere der Einschränkungen der Bell-Score genutzt werden. Bei starken Einschränkungen wird oft angenommen, dass die Belastbarkeit für eine Reha nicht ausreicht.
## Gesetzliche Rahmenbedingungen
### Weitere Informationen
LSG Bayern, 19.05.2025 - L 20 KR 186/23
Bundessozialgericht B 1 KR 32/13 R, 16.12.2014