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Viele Menschen denken, dass nur die Anzahl oder die Schwere von Diagnosen darüber entscheidet, wie hoch der Grad der Behinderung (GdB) ist.
Das stimmt nicht. Der GdB wird nach den konkreten Einschränkungen bewertet, die durch die Krankheiten entstehen. Wichtig ist, wie stark die körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Und welche Auswirkungen das auf das Leben in der Gesellschaft hat.
Zwei Personen mit der gleichen Diagnose können also einen ganz anderen GdB haben. Das hängt davon ab, wie sich die Einschränkungen bei jeder Person zeigen.
Manche Leute sagen, dass in der Versorgungsmedizin-Verordnung eine Liste von Krankheiten steht. Sie denken, dass das bedeutet, die Diagnosen sind das Wichtigste.
Das ist falsch. Die Krankheiten in der Verordnung sind da, um typische Beeinträchtigungen zu zeigen. Aus diesen Beeinträchtigungen ergibt sich der GdB-Rahmen.
Die Bewertung passiert nicht nur anhand des Krankheitsnamens. Es kommt darauf an, wie schwer die funktionellen Einschränkungen sind.
Für den Antrag, Widerspruch und Klage bedeutet das: Es ist nicht wichtig, viele Diagnosen aufzulisten. Viel wichtiger ist eine klare Beschreibung der Einschränkungen im Alltag und wie lange diese dauern.
In ärztlichen Gutachten sollten neben der Diagnose auch die konkreten Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe beschrieben werden.
Die Seite Antragsstellung hilft dabei, passende Dokumente zu erstellen.