§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
1 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen
Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
2 Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112
Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.