Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe
von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung
und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der
Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.