§ 59a Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern bei der Beitragstragung
Der Abschlag nach § 55 Absatz 3 Satz 4 und 5 reduziert die vom
Mitglied zu tragenden Beiträge. Soweit die Beiträge von Dritten
getragen werden, findet der Abschlag nach § 55 Absatz 3 Satz 4 und 5
keine Berücksichtigung.