Ersatzkassen sind am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei
denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 1995 durch
Ausübung des Wahlrechts erlangen konnten. Der Zuständigkeitsbereich
von Ersatzkrankenkassen erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.