§ 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024
Zum 1. Juli 2024 tritt der aktuelle Rentenwert an die Stelle des
aktuellen Rentenwerts (Ost) und die hiervon betroffenen Renten sind
insoweit anzupassen. Hierüber erhalten die Rentnerinnen und Rentner
eine Anpassungsmitteilung.