§ 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für
langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31. Dezember
2022\. Die Träger der Rentenversicherung sollen vorrangig die Ansprüche
älterer Berechtigter prüfen.