§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht
über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote
für Grundschulkinder vorzulegen.