(1)1 Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des
Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des
Arrestgrundes enthalten.
(2)1 Der Anspruch und der Arrestgrund sind glaubhaft zu machen.
(3)1 Das Gesuch kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt
werden.