(1)1 Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des
Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.
(2)1 Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen,
abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder
Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.