Die Aussteuerung bezeichnet das Ende des Anspruchs auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Menschen, die wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig sind, erhalten danach kein Krankengeld mehr. Dieser Zeitpunkt wird „Aussteuerung“ genannt.
Wenn eine Person krank wird, stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) aus. Der Arbeitgeber zahlt in den ersten sechs Wochen das normale Gehalt weiter. Dauert die Krankheit länger, übernimmt anschließend die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Dieses Krankengeld wird höchstens 72 Wochen gezahlt.
Nach Ablauf von insgesamt 78 Wochen (6 + 72) endet der Anspruch – unabhängig davon, ob man wieder gesund oder weiterhin krank ist.
Die Krankenkasse kündigt die Aussteuerung ein paar Wochen vorher schriftlich an. Sobald euch schriftlich informiert hat, kontaktiert ihr je nachdem wer für euch zuständig ist (siehe unten), die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Bei der Agentur für Arbeit meldet ihr euch arbeitssuchend, selbst wenn euer Arbeitsvertrag noch besteht und noch nicht gekündigt ist.
Nach der Aussteuerung gibt es mehrere Wege, je nach persönlicher Situation:
Falls man noch im Arbeitsverhältnis steht, kann man sein Arbeitslosengeld nicht online beantragen. Im Online-Formular ist zwingend der Kündigungszeitpunkt anzugeben.
Meine Empfehlung:
Weitere Informationen von der Agentur für Arbeit Verhalten bei Aussteuerung