Das Mein Justizpostfach (MJP)
ist ein digitales Postfach, mit dem man direkt und rechtssicher mit Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten sowie vielen weiteren öffentlichen Stellen, beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung und zahlreichen Krankenkassen, kommunizieren kann.
Briefe per Post oder Fax werden dadurch häufig überflüssig. Gegenüber dem Fax bietet das MJP den Vorteil, dass das Ausdrucken, handschriftliche Unterschreiben, Einscannen und anschließende Versenden von Dokumenten entfallen kann. Für viele Schriftsätze genügt die sogenannte einfache Signatur, also die Angabe des vollständigen Namens am Ende des Dokuments ohne eine echte Unterschrift.
Für jedes versandte Dokument erhält man einen rechtssicheren Versandnachweis.
Video zur Einrichtung: https://www.youtube.com/watch?v=0E0WfAZL6Wg
Ein neues Postfach kann auf der Webseite https://mjp.justiz.de/ angelegt werden.
Sowohl für die Einrichtung des Postfachs als auch für jede Anmeldung ist die Nutzung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Während der Einrichtung wird eine Schlüsseldatei erstellt und heruntergeladen. Diese Datei wird später benötigt, um eingegangene Nachrichten zu entschlüsseln und zu lesen. Sie sollte daher sicher aufbewahrt werden.
Wer die Nutzung einmal in der Praxis sehen möchte, kann sich den entsprechenden Abschnitt im folgenden Video ansehen: https://youtu.be/L_WMRjWo0Ds?t=271
Statt des dort gezeigten NFC-Kartenlesegeräts kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp verwendet werden.
Es ist umstritten, ob z.B. eine Behörde Anträge über das Postfach annehmen muss. Es sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die Behörde die Anträge tatsächlich akzeptiert („Zugangseröffnung“).
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Internetseite mit den Hinweisen zur elektronischen Kommunikation habe ich keine eindeutigen Informationen zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) gefunden.
Werden formgebundene beziehungsweise schriftformbedürftige Dokumente von ihrer Behörde/Organisation, die über das „Mein Justizpostfach“ an ihr „besonderes elektronisches Behördenpostfach“ (beBPo) verschickt werden, rechtswirksam entgegengenommen? Falls ja, bitte ich um Mitteilung, ob hierfür besondere Anforderungen oder Einschränkungen gelten.
Gleichzeitig möchte ich anregen, dass sie entsprechende Informationen auf ihrer Webseite ergänzen.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen