Dieser Bereich gibt eine Übersicht über einige der Leistungen der sozialen Sicherung.
Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen und setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus. Voraussetzung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung greifen in der Regel Leistungen der Krankenversicherung.
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung endet und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Höhe beträgt einen prozentualen Anteil des vorherigen Einkommens und ist auf 72 Wochen begrenzt.
Nahtlosigkeit bezeichnet eine Regelung im deutschen Sozialrecht, die Versorgungslücken nach 78 (6+72) Wochen Krankheit verhindern. Sie greift, wenn Krankengeld endet, die Erwerbsfähigkeit aber noch nicht abschließend geklärt ist. In diesem Fall kann Arbeitslosengeld gezahlt werden, obwohl weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Während dieser Zeit wird der Betroffene aufgefordert, einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen (Reha oder Erwerbsminderungsrente) zu stellen.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll Menschen absichern, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder für längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden können, unabhängig vom erlernten Beruf.
Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird von der Pflegekasse festgestellt. Abhängig vom Pflegegrad bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel oder Unterstützung durch Pflegepersonen.
Persönliche Assistenz bedeutet Unterstützung im Alltag durch eine oder mehrere Assistenzpersonen. Sie kann zum Beispiel bei Haushaltsführung, Organisation oder außerhäuslichen Terminen helfen. Ziel ist es, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Finanzierung kann über verschiedene Sozialleistungsträger erfolgen.
Rehabilitationsmaßnahmen sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen. Bei ME/CFS ist Reha ein umstrittenes Thema, da ungeeignete Maßnahmen zu einer Verschlechterung führen können. Eine Reha sollte nur erfolgen, wenn sie individuell angepasst ist und die Besonderheiten der Erkrankung berücksichtigt.
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Mit dem Schwerbehindertenausweis sind Nachteilsausgleiche verbunden, zum Beispiel steuerliche Erleichterungen oder besonderer Kündigungsschutz.
Dieses Tools zeigt euch eine Liste der Leistungen und Nachteilsausgleiche an, die euch zustehen. Einfach die Voraussetzungene (GdB, Pflegegrad, usw.) eingeben und es erscheint eine personalisierte Liste.