Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten. Sie ist keine Pflegeleistung im Sinne der Pflegeversicherung oder eine medizinische Versorgung. Kern einer Assistenz ist die Unterstützung im Alltag nach den Wünschen der assistenznehmenden Person. Die persönliche Assistenz orientiert sich an dem Hilfebedarf der betroffenen Person und ermöglicht eine praktische Unterstützung im Alltag sowie die Sicherung der Teilhabe und Selbstbestimmung.
Persönliche Assistenz folgt dem Grundsatz, dass die assistenznehmende Person entscheidet, welche Unterstützung sie benötigt und wie diese umgesetzt wird. Die Assistenz handelt nach Anleitung und ersetzt keine eigene Entscheidungsbefugnis. Grundprinzipien der persönlichen Assistenz sind:
Ziel ist es, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auch bei hohem Unterstützungsbedarf. Typische Unterstützungsbereiche bei ME/CFS sind:
Persönliche Assistenz kann in unterschiedlichen Lebensbereichen eingesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Eine Auswahl von unterschiedlichen möglichen Assistenzformen:
Persönliche Assistenz kann auf verschiedene Weise organisiert werden. Möglichkeiten der Umsetzung sind:
Die Finanzierung persönlicher Assistenz erfolgt in der Regel über Leistungen zur Teilhabe. Grundlagen der Finanzierung sind:
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Anspruch auf Teilhabeleistungen, wenn Unterstützung notwendig ist, um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.