Das Merkzeichen H steht für „Hilflosigkeit“. Voraussetzung ist, dass die Person dauerhafte fremde Hilfe, Überwachung oder Anleitung benötigt, um eine Reihe von häufig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens sicherzustellen.
Beispiele sind z.B.
Der Hilfebedarf muss über einen erheblichen Umfang hinausgehen, d.h. nicht nur gelegentlich oder punktuell, sondern der Hilfebedarf muss in erheblichem Maße notwendig sein.
Ein Pflegegrad von 4 oder 5 kann ein Anhaltspunkt für das Merkzeichen H sein. Da sich die Anforderungen an den Pflegegrad und an das Merkzeichen H unterscheiden, muss beides separate geprüft werden.
VersMed Teil A: 4. Hilflosigkeit
b) Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) und dem Einkommensteuergesetz „nicht nur vorübergehend„ - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
c) Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen. Hilflosigkeit liegt im oben genannten Sinne auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig behinderter Mensch zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe nicht unmittelbar bedarf, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornähme. Die ständige Bereitschaft ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist.
d) Der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen muss erheblich sein. Dies ist der Fall, wenn die Hilfe dauernd für zahlreiche Verrichtungen, die häufig und regelmäßig wiederkehren, benötigt wird. Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Lebensablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht (z. B. Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung, Hilfe bei Heimdialyse ohne Notwendigkeit weiterer Hilfeleistung). Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.
Ein besonderes Argumentationsmerkmal bei ME/CFS ist, dass die Hilflosigkeit nicht allein durch sichtbare motorische Einschränkungen entsteht, sondern durch die Kombination aus extremer Belastungsintoleranz, neurologischen Funktionsstörungen und fehlender Regenerationsfähigkeit. Betroffene können viele Tätigkeiten nur unter erheblicher Anstrengung und mit tagelanger Verschlechterung ausführen – faktisch also nicht ohne fremde Hilfe. Entscheidend ist, dass der Hilfebedarf dauerhaft besteht, auch wenn es tageszeitliche oder phasenweise Schwankungen gibt.
Zur Begründung des Merkzeichens H sollte deshalb deutlich gemacht werden, dass
Medizinische Atteste und Pflegedokumentationen sollten diesen Bedarf konkret beschreiben: etwa wie oft und in welchem Umfang Hilfe nötig ist, welche Tätigkeiten vollständig übernommen werden müssen und wie sich Überanstrengung auswirkt.
Gerade bei schwerer oder sehr schwerer ME/CFS kann der Hilfebedarf demjenigen körperlich stark eingeschränkter Personen entsprechen. Das sollte gegenüber der Behörde ausdrücklich hervorgehoben und durch medizinische Atteste bestätigt werden. Sollte verstärkt eine Überwachung und Anleitung nötig sein, sollte dies dargelegt werden.
Ergänzt bitte diesen Prompt mit eurer Selbsteinschätzung.
Erstelle auf Basis der beigefügten Gesundheitsdaten eine Begründung, warum die Voraussetzungen für das Merkzeichen H erfüllt sind. Arbeite heraus, warum die Person die Voraussetzungen für Merkzeichen H erfüllt. Stelle für die einzelnen täglich wiederkehrenden Verrichtungen da, welcher Umfang die dauerhafte fremde Hilfe umfasst und wann Überwachung und Anleitung nötig ist. Entscheidend ist, dass der Hilfebedarf dauerhaft besteht, auch wenn es tageszeitliche oder phasenweise Schwankungen gibt.
Falls ein Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt, stelle dies heraus.
Beachte die ME/CFS spezifischen Besonderheiten. Die Hilflosigkeit lässt sich nicht allein durch sichtbare motorische Einschränkungen begründen, sondern durch die Kombination aus extremer Belastungsintoleranz, neurologischen Funktionsstörungen und fehlender Regenerationsfähigkeit. Betroffene können viele Tätigkeiten nur unter erheblicher Anstrengung und mit anschließender tagelanger Verschlechterung ausführen – faktisch also nicht ohne fremde Hilfe.