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Mythos: Diagnosen sind alles

Im Zusammenhang mit der Feststellung des Grades der Behinderung besteht häufig die fälschliche Annahme, dass vor allem die Anzahl oder Schwere medizinischer Diagnosen über die Höhe des GdB entscheidet.

Die rechtliche Grundlage der GdB-Bewertung sind jedoch die konkreten funktionellen Einschränkungen, die sich aus den Erkrankungen ergeben. Entscheidend ist somit, wie stark körperliche, geistige oder psychische Funktionen dauerhaft beeinträchtigt sind und welche Auswirkungen dies auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat.

Zwei Personen mit derselben Diagnose können daher einen sehr unterschiedlichen GdB erhalten, je nachdem, wie die funktionellen Einschränkungen in ihrem Fall ausgeprägt sind.

Die Rolle der versorgungsmedizinischen Grundsätze

Häufig wird als Gegenargument angeführt, dass die versorgungsmedizinischen Grundsätze innerhalb der Versorgungsmedizin-Verordnung eine Liste von Krankheiten und Gesundheitsstörungen enthalten. Dies wird fälschlich als Beleg dafür interpretiert, dass Diagnosen im Mittelpunkt der Bewertung stehen.

Die Krankheiten sind in der Verordnung jedoch kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Veranschaulichung typischer Beeinträchtigungen. Aus den typischen Beeinträchtigungen ergibt sich dann der angegebene GdB-Rahmen.

Die Bewertung erfolgt nicht schematisch anhand des Krankheitsnamens, sondern anhand des typischen Schweregrades der funktionellen Auswirkungen dieser Erkrankung.

Bedeutung für Antrag und Verfahren

Für die Antragstellung, den Widerspruch und die Klage bedeutet dies, dass der Fokus nicht auf einer möglichst langen Diagnosenliste liegen sollte. Wesentlich ist eine nachvollziehbare und konkrete Beschreibung der alltäglichen Einschränkungen und ihrer Dauerhaftigkeit. In ärztlichen Stellungnahmen sollten neben der Diagnose somit auch die konkreten Funktionseinschränkungen und die Auswirkungen auf die Teilhabe an der Gesellschaft beschrieben werden.

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