Bitte wählen Sie Ihre Voraussetzungen:
Hinweis: Fuer Merkzeichen ist ein GdB erforderlich.
Keine Nachteilsausgleiche / Leistungen fuer die aktuelle Auswahl.
Pauschbeträge
Pauschbeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und führen dadurch zu einer möglichen Steuerersparnis. Voraussetzung dafür ist, dass man selbst (bei Einzelveranlagung) oder einer der Ehepartner (bei Zusammenveranlagung) Einkommensteuer zahlen muss. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart ein Pauschbetrag von 1.000 € beispielsweise unfähr 300 € Steuern. Pauschbeträge werden also nicht direkt ausgezahlt. Mehrere Pauschbeträge werden nicht automatisch addiert; maßgeblich kann der jeweils höchste Betrag sein.
Anmerkungen
Das Ergebnis sollte als Prüfliste verwendet werden, nicht als Zusage einer Behörde oder eines Leistungsträgers.
Häufige Fragen
Bedeutet ein Treffer, dass ich die Leistung sicher erhalte?
Nein. Das Werkzeug grenzt Möglichkeiten ein; über einen Antrag entscheidet die zuständige Stelle nach den geltenden Voraussetzungen.