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 Die Ausführung der Ärzte in den Dokumenten müssen richtig sein. Unrichtige Aussagen sind nach §278 strafbar.   Die Ausführung der Ärzte in den Dokumenten müssen richtig sein. Unrichtige Aussagen sind nach §278 strafbar.  
  
-Die [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/_Bek_BAEK_Musterberufsordnung-AE.pdf|(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland+Die [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/2026-06-18_Bek_BAEK_MBO-AE.pdf|(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland
 tätigen Ärztinnen und Ärzte]] schreibt in §25 vor: tätigen Ärztinnen und Ärzte]] schreibt in §25 vor:
  
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-Dieses Urteil macht klar, dass an (Gerichts-)Gutachten höhere Anforderungen gestellt werden. Er muss sich kritisch mit den Aussagen des Patienten auseinander setzen. Die [[law:zpo:402|§§ 402]] bis 413 der Zivilprozessordnung (ZPO), die auch in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen gelten, beschreiben die Rechten und Pflichten eines Gerichtsgutachters/Sachverständiger.+Dieses Urteil macht klar, dass an (Gerichts-)Gutachten höhere Anforderungen gestellt werden. Der Gutachter muss sich kritisch mit den Aussagen des Patienten auseinander setzen. Die [[law:zpo:402|§§ 402]] bis 413 der Zivilprozessordnung (ZPO), die auch in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen gelten, beschreiben die Rechten und Pflichten eines Gerichtsgutachters/Sachverständiger.
  
 Das Bundessozialgericht stellte im Jahre 1991 folgende Anforderungen an ein Gutachten: Das Bundessozialgericht stellte im Jahre 1991 folgende Anforderungen an ein Gutachten: