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 Die Ausführung der Ärzte in den Dokumenten müssen richtig sein. Unrichtige Aussagen sind nach §278 strafbar.   Die Ausführung der Ärzte in den Dokumenten müssen richtig sein. Unrichtige Aussagen sind nach §278 strafbar.  
  
-Die [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/_Bek_BAEK_Musterberufsordnung-AE.pdf|(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland+Die [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/2026-06-18_Bek_BAEK_MBO-AE.pdf|(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland
 tätigen Ärztinnen und Ärzte]] schreibt in §25 vor: tätigen Ärztinnen und Ärzte]] schreibt in §25 vor: