Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| a-z:auskuenfte [25.09.2026 17:41] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | a-z:auskuenfte [11.10.2026 16:07] (aktuell) – [DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB] sven | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 16: | Zeile 16: | ||
| Eine Akteneinsicht durch Betroffene erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der Behörde. Jedoch ist es ein Versuch wert, die Behörde um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Rechtsanwälte bekommen die Akte in der Regel an ihren Kanzleisitz geschickt. | Eine Akteneinsicht durch Betroffene erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der Behörde. Jedoch ist es ein Versuch wert, die Behörde um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Rechtsanwälte bekommen die Akte in der Regel an ihren Kanzleisitz geschickt. | ||
| - | + | [[akteneinsicht-muster|Beispieltext für eine Akteneinsicht]] | |
| - | [[.: | + | |
| In absoluten Ausnahmefällen werden die Unterlagen nach [[law: | In absoluten Ausnahmefällen werden die Unterlagen nach [[law: | ||
| Zeile 55: | Zeile 54: | ||
| Während § 630g BGB spezifische Regelungen für den Bereich der medizinischen Behandlung enthält, bietet Art. 15 DSGVO in vielen Fällen einen umfassenderen und günstigeren Zugang zu den Daten: | Während § 630g BGB spezifische Regelungen für den Bereich der medizinischen Behandlung enthält, bietet Art. 15 DSGVO in vielen Fällen einen umfassenderen und günstigeren Zugang zu den Daten: | ||
| - | Gemäß DSGVO besteht ein Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der Daten. | + | Gemäß DSGVO und § 630g BGB besteht ein Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der Daten. |
| Die Einsicht ist nicht auf die Patientenakte im engeren Sinne beschränkt, | Die Einsicht ist nicht auf die Patientenakte im engeren Sinne beschränkt, | ||
| Zeile 61: | Zeile 60: | ||
| Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. | Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. | ||
| - | [[a-z:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] | + | [[a-z:auskunft_patientenakte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] |
| # | # | ||