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a-z:auskuenfte [27.09.2026 11:43] – svena-z:auskuenfte [11.10.2026 16:07] (aktuell) – [DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB] sven
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 Während § 630g BGB spezifische Regelungen für den Bereich der medizinischen Behandlung enthält, bietet Art. 15 DSGVO in vielen Fällen einen umfassenderen und günstigeren Zugang zu den Daten: Während § 630g BGB spezifische Regelungen für den Bereich der medizinischen Behandlung enthält, bietet Art. 15 DSGVO in vielen Fällen einen umfassenderen und günstigeren Zugang zu den Daten:
  
-Gemäß DSGVO besteht ein Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der Daten.+Gemäß DSGVO und § 630g BGB besteht ein Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der Daten.
  
 Die Einsicht ist nicht auf die Patientenakte im engeren Sinne beschränkt, sondern bezieht sich auf alle verarbeiteten personenbezogenen Gesundheitsdaten. Die Einsicht ist nicht auf die Patientenakte im engeren Sinne beschränkt, sondern bezieht sich auf alle verarbeiteten personenbezogenen Gesundheitsdaten.
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 Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen.
  
-[[a-z:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] +[[a-z:auskunft_patientenakte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] 
  
 #@VGWORT_HTML~vg02,2b25b6721ec34dc3bf855018ef812bc9~@# #@VGWORT_HTML~vg02,2b25b6721ec34dc3bf855018ef812bc9~@#