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| a-z:auskuenfte [27.09.2026 11:43] – sven | a-z:auskuenfte [11.10.2026 16:07] (aktuell) – [DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB] sven | ||
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| Während § 630g BGB spezifische Regelungen für den Bereich der medizinischen Behandlung enthält, bietet Art. 15 DSGVO in vielen Fällen einen umfassenderen und günstigeren Zugang zu den Daten: | Während § 630g BGB spezifische Regelungen für den Bereich der medizinischen Behandlung enthält, bietet Art. 15 DSGVO in vielen Fällen einen umfassenderen und günstigeren Zugang zu den Daten: | ||
| - | Gemäß DSGVO besteht ein Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der Daten. | + | Gemäß DSGVO und § 630g BGB besteht ein Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der Daten. |
| Die Einsicht ist nicht auf die Patientenakte im engeren Sinne beschränkt, | Die Einsicht ist nicht auf die Patientenakte im engeren Sinne beschränkt, | ||
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| Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. | Daher kann es im medizinischen Kontext oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um eine vollständige und unentgeltliche Auskunft zu erhalten – insbesondere dann, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder administrative Vermerke außerhalb der Patientenakte abgefragt werden sollen. | ||
| - | [[a-z:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] | + | [[a-z:auskunft_patientenakte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]] |
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