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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) informiert Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie Angehörige kostenlos über Rehabilitation und gesellschaftliche Teilhabe. Sie ist von Rehabilitationsträgern und Leistungserbringern unabhängig und kann bereits vor einem Antrag genutzt werden. Für Menschen mit ME/CFS kann sie helfen, mögliche Unterstützungsleistungen zu überblicken, Zuständigkeiten zu klären und nächste Schritte vorzubereiten. Die Beratung ersetzt jedoch weder eine medizinische Beratung noch eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Was ist die EUTB?

Die EUTB ist ein bundesweites Beratungsangebot auf Grundlage von § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sie soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen stärken. Auch Angehörige und nahestehende Personen können sich beraten lassen.

„Ergänzend“ bedeutet, dass das Angebot neben den gesetzlichen Beratungs- und Auskunftspflichten der Rehabilitationsträger besteht. Zuständige Stellen wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Träger der Eingliederungshilfe bleiben für ihre Leistungen und Entscheidungen verantwortlich.

„Unabhängig“ bedeutet, dass die Beratung nicht im Interesse eines Leistungsträgers erfolgt, der eine Leistung bezahlt, und nicht im Interesse eines Leistungserbringers, der sie ausführt. Im Mittelpunkt stehen die Wünsche und die individuelle Lebenssituation der ratsuchenden Person.

Wer kann sich beraten lassen?

Das Angebot richtet sich an:

  • Menschen mit Behinderungen,
  • Menschen, denen eine Behinderung droht,
  • Angehörige und nahestehende Personen.

Für eine erste Beratung müssen Ratsuchende nicht bereits einen Schwerbehindertenausweis oder einen bestimmten Grad der Behinderung haben. Die Beratung ist nicht auf einzelne Erkrankungen oder Behinderungsarten beschränkt. Ein EUTB-Angebot darf grundsätzlich unabhängig vom Wohnort gewählt werden; bei landesrechtlichen Besonderheiten kann eine Stelle im eigenen Bundesland besonders hilfreich sein.

Wozu berät die EUTB?

Die EUTB informiert und berät zu Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe. Je nach Situation können dazu beispielsweise gehören:

  • medizinische Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes,
  • Hilfsmittel und Assistenzleistungen,
  • Eingliederungshilfe und soziale Teilhabe,
  • das Persönliche Budget,
  • Fragen zur Feststellung einer Behinderung oder Schwerbehinderung,
  • mögliche Leistungsträger, Zuständigkeiten und Antragswege.

Die Beratenden können ein Anliegen ordnen, verschiedene Handlungsmöglichkeiten erläutern und bei der Vorbereitung weiterer Schritte unterstützen. Welche Leistung tatsächlich beansprucht werden kann, entscheidet die jeweils zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls.

Peer Counseling: Beratung durch Betroffene

Ein wichtiger Bestandteil der EUTB ist das Peer Counseling. Dabei beraten Menschen, die selbst mit Behinderung leben oder als Angehörige entsprechende Erfahrungen haben, andere Betroffene. Diese Perspektive kann eine Beratung auf Augenhöhe fördern.

Nicht jedes EUTB-Angebot verfügt über besondere Erfahrung mit ME/CFS. Vor der Terminvereinbarung kann deshalb gefragt werden, ob Kenntnisse zu ME/CFS, schweren chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Belastbarkeit vorhanden sind. Die EUTB folgt zugleich dem Grundsatz „Eine für alle“: Jede Beratungsstelle soll das Anliegen zunächst aufnehmen, auch wenn sie nicht auf eine bestimmte Erkrankung spezialisiert ist.

Einen energieschonenden Termin vorbereiten

Ratsuchende können bereits bei der Kontaktaufnahme mitteilen, welche Anpassungen sie benötigen. Je nach Beratungsstelle kommen Beratung vor Ort, per Telefon oder per Video infrage. Mögliche Absprachen sind beispielsweise:

  • ein kurzer Termin oder mehrere kürzere Gespräche,
  • ein Telefon- oder Videotermin statt einer Anreise,
  • möglichst wenig Licht, Geräusche oder andere Reize,
  • Fragen vorab per E-Mail,
  • Pausen während des Gesprächs,
  • die Teilnahme einer Vertrauensperson,
  • eine schriftliche Zusammenfassung der besprochenen Punkte.

Ob eine konkrete Anpassung angeboten werden kann, sollte direkt mit der Beratungsstelle geklärt werden. Niemand sollte für einen Beratungstermin bewusst die eigene Belastungsgrenze überschreiten. Eine Begleitperson kann mit Einverständnis der ratsuchenden Person unterstützen; laut EUTB-FAQ dürfen Ratsuchende sich zur Beratung begleiten lassen.

Hilfreich kann eine kurze Liste sein: Was ist das wichtigste Anliegen? Welche Anträge oder Bescheide gibt es bereits? Welche Fristen laufen? Unterlagen sollten nur soweit nötig zusammengestellt werden. Bei geringer Belastbarkeit kann die wichtigste Frage zuerst besprochen und Weiteres auf einen Folgetermin verschoben werden.

Grenzen der Beratung

EUTB-Angebote führen keine rechtliche Prüfung von Einzelfällen durch und begleiten nicht in Widerspruchs- oder Klageverfahren. Sie entscheiden auch nicht über Anträge und erstellen keine medizinischen Diagnosen oder Gutachten. Für eine verbindliche rechtliche Vertretung können je nach Fall etwa eine Rechtsanwaltskanzlei, ein Sozialverband oder eine andere zugelassene Rechtsberatungsstelle infrage kommen.

Bei Bescheiden und laufenden Verfahren ist es wichtig, Fristen unabhängig von einem EUTB-Termin zu beachten. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig bei einer geeigneten Beratungs- oder Rechtsberatungsstelle erkundigen.

So findet man ein EUTB-Angebot

Der offizielle Beratungsatlas der EUTB führt die geförderten Angebote auf. Die Suche lässt sich unter anderem nach Ort, Bundesland, Videoberatung und bestimmten Kommunikationsformen filtern. Alternativ können Termine über die App „Teilhabeberatung“ gesucht und vereinbart werden.

Vor dem ersten Gespräch können folgende Fragen sinnvoll sein:

  • Ist die Beratung telefonisch, per Video oder schriftlich möglich?
  • Ist ein barrierearmer Zugang gewährleistet?
  • Gibt es Erfahrung mit ME/CFS oder stark eingeschränkter Belastbarkeit?
  • Kann eine Vertrauensperson teilnehmen?
  • Welche Unterlagen werden für das konkrete Anliegen benötigt?

Quellen

Häufige Fragen

Ist die EUTB kostenlos?

Ja. Die Beratung in den geförderten EUTB-Angeboten ist kostenlos.

Brauche ich für die EUTB einen Schwerbehindertenausweis?

Nein. Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Ein bereits festgestellter Grad der Behinderung oder ein Schwerbehindertenausweis ist für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich.

Berät die EUTB auch Menschen mit ME/CFS?

Ja. Das Angebot ist nicht auf bestimmte Diagnosen beschränkt. Ob eine Beratungsstelle besondere Erfahrung mit ME/CFS besitzt, sollte vorab erfragt werden.

Kann die EUTB beim Ausfüllen eines Antrags helfen?

Die EUTB kann über mögliche Leistungen, Zuständigkeiten und Antragswege informieren und die nächsten Schritte mit der ratsuchenden Person vorbereiten. Wie weit die praktische Unterstützung beim Ausfüllen reicht, sollte mit dem jeweiligen Angebot geklärt werden. Über den Antrag entscheidet der zuständige Leistungsträger.

Vertritt die EUTB mich im Widerspruchsverfahren?

Nein. EUTB-Angebote leisten keine rechtliche Einzelfallprüfung und begleiten nicht in Widerspruchs- oder Klageverfahren. Sie können jedoch Orientierung geben, welche andere Stelle möglicherweise weiterhilft.

Darf eine Begleitperson zum Beratungsgespräch mitkommen?

Ja. Ratsuchende können sich nach den Angaben der EUTB von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen. Es ist sinnvoll, dies bei der Terminvereinbarung mitzuteilen.

Kann ich eine EUTB außerhalb meines Wohnorts nutzen?

Ja. Die Wahl ist grundsätzlich nicht örtlich beschränkt. Weil einzelne Regelungen und Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich sein können, kann eine Beratungsstelle im eigenen Bundesland praktische Vorteile haben.