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 ~~META: ~~META:
 portals = portal:schwerbehinderung portals = portal:schwerbehinderung
 +&az_titles = Schwerbehinderung, GdB-Höhe (allgemein)
 ~~ ~~
 ===== Höhe des GdB (allgemein) ===== ===== Höhe des GdB (allgemein) =====
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 ==== Rechtliche Grundlagen ====   ==== Rechtliche Grundlagen ====  
 Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des GdB findet sich insbesondere in [[law:sgb_9:152|§ 152 SGB IX]]. Danach wird bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Gesamtbewertung vorgenommen. Entscheidend ist die Gesamtheit der Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Gesundheitsstörungen. Eine rein rechnerische Vorgehensweise ist ausgeschlossen. Vielmehr erfolgt eine medizinisch-sozialrechtliche Gesamtbetrachtung, die den individuellen Lebensalltag berücksichtigt.   Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des GdB findet sich insbesondere in [[law:sgb_9:152|§ 152 SGB IX]]. Danach wird bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Gesamtbewertung vorgenommen. Entscheidend ist die Gesamtheit der Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Gesundheitsstörungen. Eine rein rechnerische Vorgehensweise ist ausgeschlossen. Vielmehr erfolgt eine medizinisch-sozialrechtliche Gesamtbetrachtung, die den individuellen Lebensalltag berücksichtigt.  
-{{ :soziales:schwerbehinderung:gesamt-gdb_einzel-gdb2.svg | Gesamt-GdB, Teil-Gdb,Einzeil-GdB}}+ 
 +{{ :img:gdb.png?direct&400 |}} 
 + 
 ==== Feststellung der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ====   ==== Feststellung der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ====  
  
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 ==== Begleiterscheinungen und Komorbiditäten ====  ==== Begleiterscheinungen und Komorbiditäten ==== 
 Schmerzen, psychische Belastungen und typische Begleiterscheinungen sind grundsätzlich bereits in den Tabellenwerten berücksichtigt. Wenn solche Begleiterscheinungen jedoch außergewöhnlich stark ausgeprägt sind und eine eigenständige Diagnose rechtfertigen, können sie zusätzlich bewertet werden. Auch außergewöhnliche Nebenwirkungen medizinischer Behandlungen können berücksichtigt werden, sofern sie die Teilhabe erheblich beeinträchtigen. Schmerzen, psychische Belastungen und typische Begleiterscheinungen sind grundsätzlich bereits in den Tabellenwerten berücksichtigt. Wenn solche Begleiterscheinungen jedoch außergewöhnlich stark ausgeprägt sind und eine eigenständige Diagnose rechtfertigen, können sie zusätzlich bewertet werden. Auch außergewöhnliche Nebenwirkungen medizinischer Behandlungen können berücksichtigt werden, sofern sie die Teilhabe erheblich beeinträchtigen.
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-Die folgenden Hinweise werden automatisiert aus der gepflegten Ergänzungstabelle eingefügt. Urteile und Fundstellen betreffen konkrete Einzelfälle; ihre Übertragbarkeit muss anhand von Sachverhalt, Instanz und aktuellem Recht geprüft werden. 
  
 ==== Weitere Information ==== ==== Weitere Information ====