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a-z:hilfsmittel [16.09.2026 12:24] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1a-z:hilfsmittel [27.09.2026 14:01] (aktuell) – [Wer kann die Kosten übernehmen?] sven
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 +~~META:
 +portals = portal:schwerbehinderung;portal:pflegegrad;portal:reha;portal:myalgische-enzephalomyelitis
 +~~
 # Hilfsmittel # Hilfsmittel
  
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 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Hilfsmittel beispielsweise Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Hilfen und andere Gegenstände, die einen gesetzlich bestimmten Versorgungszweck erfüllen. Nach [§ 33 SGB V](:law:sgb_5:33) muss das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich sein, um In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Hilfsmittel beispielsweise Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Hilfen und andere Gegenstände, die einen gesetzlich bestimmten Versorgungszweck erfüllen. Nach [§ 33 SGB V](:law:sgb_5:33) muss das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich sein, um
  
-- den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, +  * den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, 
-- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder +  * einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder 
-- eine Behinderung auszugleichen.+  * eine Behinderung auszugleichen.
  
 Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gehören in der Regel nicht zur Leistungspflicht der Krankenkasse. Die Abgrenzung richtet sich unter anderem danach, wofür ein Gegenstand entwickelt wurde und wie er im konkreten Fall genutzt werden soll. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gehören in der Regel nicht zur Leistungspflicht der Krankenkasse. Die Abgrenzung richtet sich unter anderem danach, wofür ein Gegenstand entwickelt wurde und wie er im konkreten Fall genutzt werden soll.
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 Abhängig von der konkreten Funktionsbeeinträchtigung können beispielsweise folgende Arten von Hilfen erwogen werden: Abhängig von der konkreten Funktionsbeeinträchtigung können beispielsweise folgende Arten von Hilfen erwogen werden:
  
-- Mobilitätshilfen wie Rollatoren oder Rollstühle, +  * Mobilitätshilfen wie Rollatoren oder Rollstühle, 
-- Hilfen zum Sitzen, Liegen oder Positionieren, +  * Hilfen zum Sitzen, Liegen oder Positionieren, 
-- Bade- und Toilettenhilfen, +  * Bade- und Toilettenhilfen, 
-- Hilfen zum An- und Ausziehen oder Greifen, +  * Hilfen zum An- und Ausziehen oder Greifen, 
-- Kommunikationshilfen bei erheblich eingeschränkter Sprech- oder Schreibfähigkeit, +  * Kommunikationshilfen bei erheblich eingeschränkter Sprech- oder Schreibfähigkeit, 
-- behinderungsbedingt erforderliche Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen für Ausbildung und Beruf.+  * behinderungsbedingt erforderliche Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen für Ausbildung und Beruf.
  
 Diese Beispiele begründen keinen automatischen Anspruch. Entscheidend ist, ob das konkrete Hilfsmittel für den vorgesehenen Zweck notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Auch bei derselben Diagnose kann der Bedarf sehr verschieden sein. Diese Beispiele begründen keinen automatischen Anspruch. Entscheidend ist, ob das konkrete Hilfsmittel für den vorgesehenen Zweck notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Auch bei derselben Diagnose kann der Bedarf sehr verschieden sein.
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 ## Wer kann die Kosten übernehmen? ## Wer kann die Kosten übernehmen?
  
-Der zuständige Kostenträger richtet sich vor allem nach dem Zweck des Hilfsmittels. Eine ausführliche Übersicht bietet der Artikel [[hilfsmittel:kostentraeger|Kostenträger für Hilfsmittel]]. +Der zuständige Kostenträger richtet sich vor allem nach dem Zweck des Hilfsmittels. Eine ausführliche Übersicht bietet der Artikel [[kostentraeger|Kostenträger für Hilfsmittel]].
- +
-### Gesetzliche Krankenkasse +
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-Die Krankenkasse kommt insbesondere für medizinische Hilfsmittel nach § 33 SGB V in Betracht. Sie versorgt Versicherte grundsätzlich über Vertragspartner wie Sanitätshäuser oder andere zugelassene Leistungserbringer. Vor einer Bestellung sollte geklärt werden, welche Vertragspartner genutzt werden können und ob eine Genehmigung erforderlich ist. +
- +
-### Pflegekasse +
- +
-Pflegehilfsmittel dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Dazu zählen technische Pflegehilfsmittel, etwa Pflegebetten oder Lagerungshilfen, und zum Verbrauch bestimmte Produkte. Voraussetzung ist ein Anspruch aus der Pflegeversicherung; außerdem darf nicht vorrangig ein anderer Leistungsträger zuständig sein. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. +
- +
-### Träger der Teilhabe am Arbeitsleben +
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-Wird eine Hilfe wegen einer Behinderung speziell für Ausbildung oder Beruf benötigt, kann sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Je nach Versicherungs- und Beschäftigungssituation können beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein. [§ 49 SGB IX](:law:sgb_9:49) nennt sowohl Hilfsmittel als auch technische Arbeitshilfen. +
- +
-Ein Hilfsmittel, das allgemein im Alltag und zusätzlich bei der Arbeit benötigt wird, kann dagegen der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen sein. Bei unklarer Zuständigkeit können eine [Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung](https://www.teilhabeberatung.de/) oder die Ansprechstellen der Rehabilitationsträger Orientierung geben. +
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-### Weitere mögliche Kostenträger +
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-Abhängig von Ziel und Lebenslage können auch die Eingliederungshilfe, die gesetzliche Unfallversicherung oder Träger der sozialen Entschädigung in Betracht kommen. Bei privat Versicherten sind der konkrete Tarif und die Versicherungsbedingungen maßgeblich. Die Zuständigkeit muss daher stets für den Einzelfall geprüft werden.+
  
 ## Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittel-Richtlinie ## Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittel-Richtlinie
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 Am Anfang sollte nicht ein bestimmtes Modell, sondern das konkrete Versorgungsziel stehen. Hilfreiche Fragen sind: Am Anfang sollte nicht ein bestimmtes Modell, sondern das konkrete Versorgungsziel stehen. Hilfreiche Fragen sind:
  
-- Welche Aktivität ist ohne Hilfe nicht oder nur unter unzumutbarer Belastung möglich? +  * Welche Aktivität ist ohne Hilfe nicht oder nur unter unzumutbarer Belastung möglich? 
-- Welche körperliche, kognitive oder sensorische Funktion ist eingeschränkt? +  * Welche körperliche, kognitive oder sensorische Funktion ist eingeschränkt? 
-- Wo und wie häufig wird die Hilfe benötigt? +  * Wo und wie häufig wird die Hilfe benötigt? 
-- Muss sie von der betroffenen Person selbst bedient werden können? +  * Muss sie von der betroffenen Person selbst bedient werden können? 
-- Welche Folgen hätte eine ungeeignete oder fehlende Versorgung? +  * Welche Folgen hätte eine ungeeignete oder fehlende Versorgung? 
-- Welche räumlichen Bedingungen, Transportwege oder unterstützenden Personen sind zu berücksichtigen?+  * Welche räumlichen Bedingungen, Transportwege oder unterstützenden Personen sind zu berücksichtigen?
  
 Eine ärztliche Verordnung sollte die Diagnose nicht nur nennen, sondern nach Möglichkeit auch die relevante Funktionsbeeinträchtigung, das Versorgungsziel und erforderliche Eigenschaften des Hilfsmittels nachvollziehbar beschreiben. Je nach Versorgung können eine fachliche Erprobung, Maßnahme oder Anpassung durch einen Leistungserbringer notwendig sein. Eine ärztliche Verordnung sollte die Diagnose nicht nur nennen, sondern nach Möglichkeit auch die relevante Funktionsbeeinträchtigung, das Versorgungsziel und erforderliche Eigenschaften des Hilfsmittels nachvollziehbar beschreiben. Je nach Versorgung können eine fachliche Erprobung, Maßnahme oder Anpassung durch einen Leistungserbringer notwendig sein.
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 Der genaue Ablauf hängt vom Hilfsmittel und vom Kostenträger ab. Bei der gesetzlichen Krankenkasse kann er typischerweise so aussehen: Der genaue Ablauf hängt vom Hilfsmittel und vom Kostenträger ab. Bei der gesetzlichen Krankenkasse kann er typischerweise so aussehen:
  
-1. Der individuelle Bedarf und das Versorgungsziel werden ärztlich oder fachlich geklärt. +  - Der individuelle Bedarf und das Versorgungsziel werden ärztlich oder fachlich geklärt. 
-2. Falls erforderlich, wird eine möglichst aussagekräftige Verordnung ausgestellt. +  - Falls erforderlich, wird eine möglichst aussagekräftige Verordnung ausgestellt. 
-3. Ein Vertragspartner der Krankenkasse berät zur geeigneten Versorgung und erstellt gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag. +  - Ein Vertragspartner der Krankenkasse berät zur geeigneten Versorgung und erstellt gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag. 
-4. Verordnung, Kostenvoranschlag und ergänzende Begründungen werden bei der Krankenkasse eingereicht. +  - Verordnung, Kostenvoranschlag und ergänzende Begründungen werden bei der Krankenkasse eingereicht. 
-5. Die Krankenkasse prüft den Antrag und erlässt bei genehmigungspflichtigen Versorgungen einen Bescheid. +  - Die Krankenkasse prüft den Antrag und erlässt bei genehmigungspflichtigen Versorgungen einen Bescheid. 
-6. Nach der Bewilligung wird das Hilfsmittel geliefert, angepasst und seine Nutzung erklärt.+  - Nach der Bewilligung wird das Hilfsmittel geliefert, angepasst und seine Nutzung erklärt.
  
 Das gewünschte Produkt sollte nicht vor der Entscheidung auf eigene Kosten gekauft werden, wenn eine Erstattung erwartet wird. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht sicher. Kopien der eingereichten Unterlagen und ein Nachweis über den Eingang des Antrags können hilfreich sein. Das gewünschte Produkt sollte nicht vor der Entscheidung auf eigene Kosten gekauft werden, wenn eine Erstattung erwartet wird. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht sicher. Kopien der eingereichten Unterlagen und ein Nachweis über den Eingang des Antrags können hilfreich sein.
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 Für eine Begründung kann geprüft werden: Für eine Begründung kann geprüft werden:
  
-- Wurden die tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen vollständig berücksichtigt? +  * Wurden die tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen vollständig berücksichtigt? 
-- Ist das Versorgungsziel klar beschrieben? +  * Ist das Versorgungsziel klar beschrieben? 
-- Wurde erklärt, weshalb eine vorgeschlagene günstigere Alternative nicht ausreicht? +  * Wurde erklärt, weshalb eine vorgeschlagene günstigere Alternative nicht ausreicht? 
-- Können eine ergänzende ärztliche Stellungnahme, ein Erprobungsbericht oder eine fachliche Einschätzung den Bedarf verdeutlichen?+  * Können eine ergänzende ärztliche Stellungnahme, ein Erprobungsbericht oder eine fachliche Einschätzung den Bedarf verdeutlichen?
  
 Die EUTB kann allgemein zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen orientieren, führt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung durch und vertritt nicht im Widerspruchs- oder Klageverfahren. Für eine solche Vertretung kommen je nach Situation beispielsweise eine zugelassene Rechtsberatungsstelle, ein Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei infrage. Die EUTB kann allgemein zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen orientieren, führt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung durch und vertritt nicht im Widerspruchs- oder Klageverfahren. Für eine solche Vertretung kommen je nach Situation beispielsweise eine zugelassene Rechtsberatungsstelle, ein Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei infrage.
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 Die Beantragung und Erprobung eines Hilfsmittels kann für Menschen mit ME/CFS selbst eine erhebliche Belastung sein. Mögliche Entlastungen sind: Die Beantragung und Erprobung eines Hilfsmittels kann für Menschen mit ME/CFS selbst eine erhebliche Belastung sein. Mögliche Entlastungen sind:
  
-- um Telefon- oder Videoberatung bitten, +  * um Telefon- oder Videoberatung bitten, 
-- Unterlagen möglichst gebündelt und schriftlich austauschen, +  * Unterlagen möglichst gebündelt und schriftlich austauschen, 
-- eine Vertrauensperson bevollmächtigen oder zu Terminen mitnehmen, +  * eine Vertrauensperson bevollmächtigen oder zu Terminen mitnehmen, 
-- bei Erprobungen kurze Termine, Pausen und geringe Reizbelastung vereinbaren, +  * bei Erprobungen kurze Termine, Pausen und geringe Reizbelastung vereinbaren, 
-- vorab die wichtigsten Anforderungen schriftlich festhalten, +  * vorab die wichtigsten Anforderungen schriftlich festhalten, 
-- Fristen und Kontakte an einer Stelle dokumentieren.+  * Fristen und Kontakte an einer Stelle dokumentieren.
  
 Diese organisatorischen Maßnahmen sind keine Therapie. Aktivitäten sollten an die individuelle Belastbarkeit angepasst werden, um eine Verschlechterung durch Überlastung möglichst zu vermeiden. Diese organisatorischen Maßnahmen sind keine Therapie. Aktivitäten sollten an die individuelle Belastbarkeit angepasst werden, um eine Verschlechterung durch Überlastung möglichst zu vermeiden.
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 ## Quellen ## Quellen
  
-- [§ 33 SGB V – Hilfsmittel](:law:sgb_5:33) +  * [§ 33 SGB V – Hilfsmittel](:law:sgb_5:33) 
-- [§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen](:law:sgb_11:40) +  * [§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen](:law:sgb_11:40) 
-- [§ 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben](:law:sgb_9:49) +  * [§ 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben](:law:sgb_9:49) 
-- [Bundesministerium für Gesundheit: Hilfsmittel](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hilfsmittel/) +  * [Bundesministerium für Gesundheit: Hilfsmittel](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hilfsmittel/) 
-- [Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel) +  * [Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel) 
-- [Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie](https://www.g-ba.de/richtlinien/13/) +  * [Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie](https://www.g-ba.de/richtlinien/13/) 
-- [GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis](https://www.gkv-spitzenverband.de/hilfsmittel) +  * [GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis](https://www.gkv-spitzenverband.de/hilfsmittel) 
-- [gesund.bund.de: Hilfsmittel – Beantragung, Erstattung und Zuzahlung](https://gesund.bund.de/hilfsmittel) +  * [gesund.bund.de: Hilfsmittel – Beantragung, Erstattung und Zuzahlung](https://gesund.bund.de/hilfsmittel) 
-- [Bundesagentur für Arbeit: Hilfen im Berufsalltag für Menschen mit Behinderungen](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/hilfen-im-berufsalltag)+  * [Bundesagentur für Arbeit: Hilfen im Berufsalltag für Menschen mit Behinderungen](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/hilfen-im-berufsalltag)
  
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