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| a-z:klage [25.09.2026 14:18] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | a-z:klage [18.10.2026 10:02] (aktuell) – sven | ||
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| - | ====== Klage ====== | + | ====== Klage (Sozialrecht) |
| Bei streitigen sozialrechtlichen Entscheidungen ist nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens die Klage vor dem Sozialgericht statthaft. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben. Maßgeblich ist [[law: | Bei streitigen sozialrechtlichen Entscheidungen ist nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens die Klage vor dem Sozialgericht statthaft. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben. Maßgeblich ist [[law: | ||
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| In Verfahren mit medizinischer Fragestellung wird häufig ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt. Der beauftragte Gutachter untersucht die klagende Person und bewertet die gesundheitlichen Einschränkungen im Hinblick auf die konkret streitige Rechtsfrage, | In Verfahren mit medizinischer Fragestellung wird häufig ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt. Der beauftragte Gutachter untersucht die klagende Person und bewertet die gesundheitlichen Einschränkungen im Hinblick auf die konkret streitige Rechtsfrage, | ||
| - | Nach [[law: | + | Nach [[law: |
| Fällt ein gerichtliches Gutachten für die klagende Person positiv aus, kommt es nicht selten zu einem Anerkenntnis durch die beklagte Behörde/ | Fällt ein gerichtliches Gutachten für die klagende Person positiv aus, kommt es nicht selten zu einem Anerkenntnis durch die beklagte Behörde/ | ||
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| Sofern keine einvernehmliche Regelung erfolgt, findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. In dieser werden die Sach- und Rechtslage erörtert. Beide Klageparteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gericht kann Fragen stellen und auf eine gütliche Einigung hinwirken. | Sofern keine einvernehmliche Regelung erfolgt, findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. In dieser werden die Sach- und Rechtslage erörtert. Beide Klageparteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gericht kann Fragen stellen und auf eine gütliche Einigung hinwirken. | ||
| - | Nach der mündlichen Verhandlung wird üblicherweise das Urteil verkündet. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. siehe [[..:sozialrecht]] | + | Nach der mündlichen Verhandlung wird üblicherweise das Urteil verkündet. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. siehe |
| + | [[sozialrecht]] | ||
| ===== Besonderheiten ===== | ===== Besonderheiten ===== | ||