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a-z:krankenkasse [25.09.2026 14:18] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1a-z:krankenkasse [27.09.2026 13:38] (aktuell) – [Krankenkassenwechsel] sven
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 Dabei sind jedoch wichtige Punkte zu beachten: Dabei sind jedoch wichtige Punkte zu beachten:
  
-* Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegehilfen müssen bei der neuen Krankenkasse erneut beantragt werden. +  * Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegehilfen müssen bei der neuen Krankenkasse erneut beantragt werden. 
-* Verordnungen für Ergo- und Physiotherapie sind vom Arzt neu auszustellen. +  * Verordnungen für Ergo- und Physiotherapie sind vom Arzt neu auszustellen. 
-* Genehmigungen für Off-Label-Behandlungen verfallen. +  *  Genehmigungen für Off-Label-Behandlungen verfallen. 
-* Bereits bewilligte Pflegegrade bleiben bestehen (die neue Krankenkasse beauftragt häufig erneut den Medizinischen Dienst).+  * Bereits bewilligte Pflegegrade bleiben bestehen \\ (die neue Krankenkasse beauftragt jedoch häufig den Medizinischen Dienst mit einer neuen Prüfung).
  
 Ein Wechsel kann mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden sein und sollte deshalb wohl überlegt sein. Ein Wechsel kann mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden sein und sollte deshalb wohl überlegt sein.