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 +~~META:
 +portals = portal:schwerbehinderung
 +&az_titles = Merkzeichen aG;Schwerbehinderung, Merkzeichen aG
 +~~
 ====== Merkzeichen aG ====== ====== Merkzeichen aG ======
 ==== Zusammenfassung ==== ==== Zusammenfassung ====
-Das Merkzeichen „aG“ steht für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung mit einem GdB von 80 bewertet wird und die Person sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen kann.+Das Merkzeichen „aG“ steht für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung mit einem (Einzel-)GdB von 80 bewertet wird und die Person sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen kann. 
  
-Nach diversen Gerichtsurteilen spielt die Wegstrecke, die die Person noch laufen kann, keine Rolle.  +Nach diversen Gerichtsurteilen spielt die Wegstrecke, die die Person noch laufen kann, keine Rolle. Es kommt alleine darauf an, dass die Person außerhalb ihres Kraftfahrzeugs vom ersten Schritt an auf fremde Hilfe angewiesen ist oder nur mit großer Anstrengung sich fortbewegen kann.
-Es kommt alleine darauf an, dass die Person außerhalb ihres Kraftfahrzeugs vom ersten Schritt an auf  +
-fremde Hilfe angewiesen ist oder nur mit großer Anstrengung sich fortbewegen kann.+
  
-Personen, die aus medizinischer Notwendigkeit selbst für kurze Strecken dauerhaft auf die Verwendung +Hierzu zählen insbesondere Personen, die aus medizinischer Notwendigkeit selbst für kurze Strecken dauerhaft auf die Verwendung 
 eines Rollstuhls angewiesen sind. Beispiele sind Personen mit Querschnittslähmungen oder Amputationen  eines Rollstuhls angewiesen sind. Beispiele sind Personen mit Querschnittslähmungen oder Amputationen 
 beider Beine im Oberschenkel, die nicht mit einer Prothese oder Orthese versorgt werden können, sowie  beider Beine im Oberschenkel, die nicht mit einer Prothese oder Orthese versorgt werden können, sowie 
 Menschen mit schwersten Einschränkungen der Herzleistungsfähigkeit oder der Lungenfunktion. Menschen mit schwersten Einschränkungen der Herzleistungsfähigkeit oder der Lungenfunktion.
  
 +Auch Menschen die nicht ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber einen Einzel-GdB bzgl. der Fortbewegung haben, können das Merkzeichen theoretisch erhalten. In diesem Fall ist es jedoch deutlich schwieriger die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG nachzuweisen.
 ==== Rechtliche Grundlage ==== ==== Rechtliche Grundlage ====
  
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 Für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" reichen jedoch nicht irgendwelche Erschöpfungszustände aus. Sie müssen in ihrer Intensität vielmehr gleichwertig mit den Erschöpfungszuständen sein, die Schwerbehinderte der in Abschnitt II Nr 1 Satz 2 1. Halbsatz zu § 46 Abs 1 Nr 11 VwV-StVO einzeln aufgeführten Gruppen erleiden. Gradmesser hierfür kann die Intensität des Schmerzes bzw - wie hier - der Luftnot nach dem Zurücklegen einer bestimmten Wegstrecke sein. Ein solches Erschöpfungsbild lässt sich u.a. aus der Dauer der erforderlichen Pause sowie den Umständen herleiten, unter denen der Schwerbehinderte nach der Pause seinen Weg fortsetzt. Nur kurzes Pausieren mit anschließendem Fortsetzen des Weges ohne zusätzliche Probleme ist im Hinblick auf den von den Vergleichsgruppen gebildeten Maßstab zumutbar. Für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" reichen jedoch nicht irgendwelche Erschöpfungszustände aus. Sie müssen in ihrer Intensität vielmehr gleichwertig mit den Erschöpfungszuständen sein, die Schwerbehinderte der in Abschnitt II Nr 1 Satz 2 1. Halbsatz zu § 46 Abs 1 Nr 11 VwV-StVO einzeln aufgeführten Gruppen erleiden. Gradmesser hierfür kann die Intensität des Schmerzes bzw - wie hier - der Luftnot nach dem Zurücklegen einer bestimmten Wegstrecke sein. Ein solches Erschöpfungsbild lässt sich u.a. aus der Dauer der erforderlichen Pause sowie den Umständen herleiten, unter denen der Schwerbehinderte nach der Pause seinen Weg fortsetzt. Nur kurzes Pausieren mit anschließendem Fortsetzen des Weges ohne zusätzliche Probleme ist im Hinblick auf den von den Vergleichsgruppen gebildeten Maßstab zumutbar.
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-Die folgenden Hinweise werden automatisiert aus der gepflegten Ergänzungstabelle eingefügt. Urteile und Fundstellen betreffen konkrete Einzelfälle; ihre Übertragbarkeit muss anhand von Sachverhalt, Instanz und aktuellem Recht geprüft werden. 
  
 ==== Weitere Information ==== ==== Weitere Information ====