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a-z:merkzeichen-g [11.10.2026 15:34] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1a-z:merkzeichen-g [16.10.2026 16:31] (aktuell) – [Zusammenfassung] sven
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 Allerdings ist es nicht ausreichend, dass diese Wegstrecke nicht in dem genannten Zeitraum bewältigt werden kann. Das Gesetz fordert, dass Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein muss und diese Behinderung dessen Gehvermögen einschränkt. Allerdings ist es nicht ausreichend, dass diese Wegstrecke nicht in dem genannten Zeitraum bewältigt werden kann. Das Gesetz fordert, dass Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein muss und diese Behinderung dessen Gehvermögen einschränkt.
  
-Es muss nachgewiesen werden, dass sich aus der Krankheit bzw. dem Leiden eine "Geh-Funktionsstörung"  +Es muss nachgewiesen werden, dass sich aus der Krankheit bzw. dem Leiden eine "Geh-Funktionsstörung"  ergibt und dass aus der "Geh-Funktionsstörung" sich eine Unzumutbarkeit bezüglich der Wegstrecken ergibt.  
-ergibt und dass aus der "Geh-Funktionsstörung" sich eine Unzumutbarkeit bezüglich der Wegstrecken ergibt.+ 
 +Alter oder fehlende Kondition reichen alleine nicht. 
  
 Die so genanten Regelbeispiele definieren für einige Krankheiten, wann die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vorliegen. Die so genanten Regelbeispiele definieren für einige Krankheiten, wann die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vorliegen.