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| a-z:mobilitaets_hilfen [05.10.2026 14:50] – [Verordnung] sven | a-z:mobilitaets_hilfen [15.10.2026 16:18] (aktuell) – [Verordnung] sven | ||
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| + | ===== Voraussetzungen für die Kostenübernahme (gesetzliche Krankenkasse) ===== | ||
| - | # | + | Die Kostenübernahme für Mobilitätshilfen durch die gesetzliche Krankenkasse richtet sich insbesondere nach [[law: |
| + | Das BSG hat mit [[https:// | ||
| + | Bei Anträgen an die gesetzliche Krankenkasse sollte die medizinische Notwendigkeit der Mobilitätshilfe für die Erschließung des Nahbereichs im Mittelpunkt stehen. Die Transportierbarkeit in einem privaten Auto ist dagegen grundsätzlich keine ausreichende Begründung für die Kostenübernahme (siehe [[https:// | ||
| + | Argumente könnten sein, dass die Faltbarkeit medizinisch notwendig ist oder dass der Rollstuhl nur zusammengeklappt in die Wohnung oder in den Flur passt. | ||
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| + | Für eine Hebeeinrichtung zum Verladen eines Rollstuhls in ein Auto ist die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht zuständig. Eine Kostenübernahme kann jedoch durch andere [[kostentraeger|Rehabilitationsträger]] infrage kommen, beispielsweise im Rahmen der Leistungen zur sozialen Teilhabe nach [[law: | ||
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| ==== Weitere Information ==== | ==== Weitere Information ==== | ||